Entsorgung bei Gewerbetrieben
Mit Inkraftreten der Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) sind die Rahmenbedingungen geschaffen worden, eine ordnungsgemäße und schadlose sowie möglichst hochwertige Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen sicherzustellen.
Von der Gewerbeabfallverordnung sind mit Ausnahme der privaten Haushalte alle Abfallerzeuger und -besitzer betroffen.
Zu den gewerblichen Siedlungsabfällen zählen z.B.
- Abfälle aus industriellen und handwerklichen Betrieben
- Abfälle aus Büros, Praxen und Kanzleien
- Abfälle aus öffentlichen Einrichtungen (Verwaltungen, Schulen, Kindergärten, sonstigen Bildungseinrichtungen)
- Abfälle aus dem Gastronomie- und Hotelgewerbe
- Abfälle aus Kliniken, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen usw.
Grundsätzlich besteht für alle Abfallerzeuger und Abfallbesitzer die Pflicht zur Getrennthaltung verwertbarer Abfälle sowie zur Nutzung eines Restabfallbehälters.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei jedem Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle auch Restabfall, Abfall zur Beseitigung (AzB), anfällt. Dabei handelt es sich um Abfälle, die nicht verwertet werden wie z.B. Kehricht, Putzutensilien, verschmutzte Teile, verschmutzte Bruchware, Pausenreste der Angestellten usw.
Dieser Restabfall ist dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also dem Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland, zu überlassen.
Zahlreiche Gerichtsurteile, u.a. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. Februar 2005 – BVerwG 7 C 25.03 –, bestätigen die Rechtmäßigkeit einer sog. Pflichtrestmülltonne für Gewerbebetriebe.
Dagegen können Abfälle zur Verwertung (AzV), wie Papier, Pappe, Metall, Kunststoffe usw., auch einem privaten Entsorgungsunternehmen übergeben oder auf der Deponie Mansie gebührenpflichtig angeliefert werden.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
- Antragsformular für die Anmeldung gewerblicher Restmüll- und Biotonnen
- Ausführlichere Hinweise zur Veranlagung von Gewerbebetrieben
- Abfallsortierung für Gewerbebetriebe (nach GewAbfV)
Weiterführende Informationen
Abfall zur Beseitigung AzB (Restabfall)
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Abfall zur Verwertung AzV (Wertstoffe)
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Kompostierbare organische Abfälle
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Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft
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Elektro- und Elektronikaltgeräte
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Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
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Bau- und Abbruchabfälle
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Entsorgung sonstiger Abfallarten im Kurzüberblick
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