Leben mit Einschränkungen

Integration
Menschen, die von Krankheit und Behinderung betroffen sind, sowie deren Anghörige wissen, wie schwierig es ist, ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben mit bzw. neben nichtbehinderten Menschen zu führen. Menschen mit Behinderungen haben jedoch gesetzlich einen Anspruch auf die volle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Dies zu ermöglichen, ist eine wichtige kommunalpolitische Aufgabe.

Die Hilfen, die zur Verfügung gestellt werden müssen, haben sich in erster Linie an dem betroffenen Menschen zu orientieren und sein Alter sowie Behinderungsbild zu berücksichtigen. Die Bandbreite der Einrichtungen und Hilfsdienste, die hier im Ammerland vorgehalten werden, brauchen keinen Vergleich zu scheuen. Darüber hinaus werden von Ammerländer Bürgerinnen und Bürgern auch Angebote aus den umliegenden Landkreisen und der Stadt Oldenburg in Anspruch genommen. An dieser Stelle führen wir verschiedene Förderungsmöglichkeiten auf und bieten Ihnen einige Verlinkungen, durch die Sie zu weiteren Informationen gelangen können.

Lebensalter 0 bis 6 Jahre:
- Heilpädagogische Frühförderung
- Heilpädagogische Kindergärten
- Integrative Förderung im Kindergarten
- Sprachheilberatung

Schulbereich:
- Schulen für Kinder mit sonderpädagogischen Sonderbedarf
- Sprachheilzentren
- Integrationshilfen
- Tagesbildungsstätten

Nachschulischer Bereich:
- Ausbildung / Arbeit
- Verselbständigungshilfen
- Wohnen 

Beratungsangebote:
- Beratungshilfen des Landkreises Ammerland
- Krankenkassen
- Beratung durch Wohlfahrts- und Sozialverbände



Lebensalter 0 - 6 Jahre

Heilpädagogische Frühförderung


Heilpädagogische Kindergärten


Sprachheilberatung


Schulbereich


Nachschulischer Bereich

Ausbildung / Arbeit


Eingliederungshilfen (Familienentlastende Dienste)


Hilfe beim Wohnen


Beratung

 

 


 
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