Allgemeines zur Entsorgung
Die Neuanmeldung der Restmüll- und Biotonnen ist grundsätzlich von den Eigentümern / Vermietern bei den Steuerämtern der Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede bzw. der Stadt Westerstede vorzunehmen.
Auch die Papiertonne kann bei den Gemeinden oder der Stadt Westerstede bestellt werden.
Die Gebührenbescheide und die Gebührenplaketten werden von den Steuerämtern der Gemeinden an die Grundstückseigentümer verschickt.
Die aktuellen Gebühren für die Restmüll- und Biotonnen, die zugelassenen Abfallsäcke sowie für die Anlieferung von Abfällen können Sie der Gebührenübersicht rechts in der Info-Box "Schnell & Direkt" entnehmen.
Kontaktadressen Steuerämter |
Adresse |
Telefon |
Home- page |
| Gemeinde Apen |
Hauptstr. 200 |
04489 - 73 24 |
hier |
Gemeinde Bad Zwischenahn |
Am Brink |
04403 - 604 202 |
hier |
Gemeinde Edewecht |
Rathausstr. 7 |
04405 - 916 132 |
hier |
| Gemeinde Rastede |
Sophienstr. 27 |
04402 - 920 128 |
hier |
Gemeinde Wiefelstede |
Kirchstr. 1 |
04402 - 965 132 |
hier |
| Stadt Westerstede |
Am Markt |
04488 - 55 656 |
hier |
Die Behälter werden den Abfallbesitzern vom Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellt, bleiben aber Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück. Die Behälter dürfen daher z. B. bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.
Sowohl bei der Rest- als auch bei der Biomüllabfuhr kann die Behältergröße an den individuellen Bedarf der Haushalte angepasst werden. Wählbar sind Behältervolumina von 60, 80, 120 und 240 Litern. Bei der Restmüllabfuhr kann zwischen einer 2- oder 4-wöchentlichen Abfuhr gewählt werden.
Bei Ummeldungen von Abfallbehältern muss dem Steueramt der Wohnsitzgemeinde die alte Müllplakette vorgelegt werden. Eine Ummeldung ist zu jeder Zeit möglich; sollte aber immer vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden.
Benachbarte Grundstücke sowie mehrere Wohneinheiten auf einem Grundstück können gemeinschaftliche Abfallbehälter nutzen. Anträge für eine Zusammenveranlagung müssen schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ammerland – 26653 Westerstede – unter Angabe der Namen, der Personenzahl, der bisherigen und der gewünschten Behältergröße sowie der Gründe, die die Volumenreduzierung rechtfertigen, gestellt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Neuveranlagung mit einem entsprechend größeren Abfallbehälter.
Antragsformulare können telefonisch unter Tel. 04488/56-2470 angefordert oder hier ausgedruckt werden.
Bei defekten und verschluckten Tonnen ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland unter der Rufnummer 04488/56-2470 zur informieren. Die Tonnen werden nach Meldung innerhalb von 2-3 Werktagen mit gültiger Plakette getauscht oder ersetzt.
Bereitstellung der Abfalltonnen
Die Abfallbhältnisse werden mit Seitenladerfahrzeugen geleert, um eine reibungslose und damit zügige Abfuhr der Abfallbehältnisse zu ermöglichen.
Bei der Bereitstellung aller Abfallbehältnisse ist Folgendes zu beachten:
- Die Restmüll-, Bio- und Papiertonne muss bis 6.30 Uhr am Abfuhrtag an die Straße gestellt werden.
- Die Behälter sollen direkt an den Straßenrand mit der Deckelöffnung zur Straße hin aufgestellt werden. Dabei dürfen die Behältnisse den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen.
- Nach Möglichkeit sollten die Tonnen paarweise bereitgestellt werden, da die neuen Seitenladerfahrzeuge zwei Tonnen gleichzeitig leeren können.
- Das Heranfahren und Entleeren der Tonnen muss ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sein.
- Der Behälterdeckel muss gut schließen.
- Die Tonnen müssen über die gültige Plakette verfügen.
- Ein Einstampfen oder Einschlämmen der Abfälle ist nicht erlaubt.
- Bereitgestellte graue Restmüllsäcke sind fest zu verschließen und neben die Restmülltonne zu stellen.
- Dagegen sind die Gartenabfallsäcke geöffnet bereitzustellen. Sie sollten jedoch nicht direkt an die Tonnen gelehnt werden, da ein Umfallen der Säcke zu Verunreinigungen führen kann.
- Die Behälter sind nach der Leerung unverzüglich vom Aufstellplatz zu entfernen.
- Verunreinigungen von öffentlichen Flächen durch Überfüllung der Behälter sind zu beseitigen.
Welche zusätzlichen Abfallsäcke gibt es ?
Für zusätzlich anfallenden Restmüll gibt es den 50-l-Restmüllsack, der nur bei der Leerung der Restmülltonnen abgefahren wird.
Bei der Sperrgutabfuhr kann die Abholung des 150-l-Sperrgutsackes mit beantragt werden. Dieser ist für Kleinteile (z.B. kaputtes Spielzeug, Geschirr usw.) gedacht, die von der Größe her, aber nicht von der Menge in die Restmülltonne passen.
Beide Säcke sind grau und mit der Aufschrift "Landkreis Ammerland" versehen.
Für Kleinmengen von Gartenabfällen gibt es den 50-l-Papiersack, der bei der Biotonnenleerung mitgenommen wird. Auch dieser Sack trägt die Aufschrift "Landkreis Ammerland". Er sollte aber erst kurz vor der Abholung befüllt und bereit gestellt werden, da das Papier sonst durchfeuchtet. Die Gartenabfallsäcke müssen zudem geöffnet zur Abholung neben die Tonne gestellt werden - bitte nicht angelehnt, ein Umfallen der Säcke verunreinigt die Straßen.
Alle Säcke können gegen eine Gebühr bei zugelassenen Verkaufsstellen käuflich erworben werden. Die Liste der Verkaufsstellen finden Sie rechts in der Info-Box "Schnell & Direkt".
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