Biotonne
Zur getrennten Erfassung und Verwertung aller organischen, kompostierfähigen Abfälle wurde bereits 1991 die Biotonne im gesamten Landkreis Ammerland eingeführt. Es bestand von Anfang an ein Anschluss- und Benutzungszwang bei der Biotonne aber mit der Befreiungsmöglichkeit für Eigenkompostierer. Inzwischen nutzen rd. 65 % der Haushalte die Biotonne. Aber auch für Eigenkompostierer lohnt sich die Biotonne; können sie so doch Speisereste, sperrige Äste, schwer verrottbare Laubarten (Eiche) oder Wildkräuter einwerfen, die sie selbst nicht kompostieren wollen.
Wählbar sind Behältervolumina von 60, 80, 120 und 240 Litern. Die Biotonne wird alle 14 Tage geleert.
Sollten saisonbedingt einmal mehr Gartenabfälle anfallen, so können die zugelassenen 50-l-Gartenabfallsäcke aus Papier (mit Aufdruck „Landkreis Ammerland“) offen (nicht zugebunden) zusätzlich neben die Biotonne gestellt werden. Das Einfüllen von Küchenabfällen in die Säcke ist allerdings nicht zulässig.
Es ist aber auch möglich, während der Gartensaison eine größere Biotonne anzumelden. Diese Ummeldungen können beim Steueramt der Gemeinde-oder Stadtverwaltung vorgenommen werden.
Gartenabfälle können aber auch zu den Öffnungszeiten zu den Recyclinghöfen der Gemeinde oder der Deponie Mansie angeliefert werden. Die aktuellen Gebühren für die Restmüll- und Biotonne, die Abfallsäcke sowie für die Anlieferung von Abfällen können Sie der Gebührenübersicht entnehmen. Diese finden Sie rechts in der Info-Box "Schnell & Direkt".
Ausführliche Informationen zur "Biotonne“ erhalten Sie hier.
Was gehört in die Biotonne ?
Grundsätzlich können alle pflanzlichen und tierischen verrottbaren Abfallstoffe in die braune Biotonne gegeben werden.
Je vielfältiger das Ausgangsmaterial, desto schneller verläuft die Rotte und desto besser ist die Kompostqualität. Und nur ein hochwertiger Kompost lässt sich gut vermarkten. Deswegen müssen Verunreinigungen mit Störstoffen vermieden werden.
Aus dem Haus |
Aus dem Garten |
| Blumen-, topferde |
Äste |
| Brotreste |
Baumnadeln |
| Eierschalen, Eierpappe |
Blumen, -erde |
| Fisch- und Fleischreste |
Fallobst |
| Gemüseabfälle |
Gemüseabfälle |
| Haare, Federn |
Grasschnitt |
| Holzspäne, -asche |
Heckenschnitt |
| Kaffeefilter, -satz |
Heu |
| Kleintierstreu, -mist |
Holzabfälle (klein, unbehandelt) |
| Küchenpapier |
Laub |
| Mehlprodukte |
Moos |
| Nussschalen |
Rasenschnitt |
| Obstabfälle, -schalen |
Rinde, Reisig |
| Papiertüten |
Sägemehl |
| Speisereste |
Stauden |
| Teeblätter, Teebeutel |
Strauchschnitt |
| Wellpappe (zerkleinert) |
Stroh |
| Zeitungspapier (einzelne Blätter) |
Teichpflanzen |
| Zimmerpflanzen |
"Unkräuter" |
| Zitrusfrüchte, -schalen |
Zweige |
Was darf auf gar keinen Fall in die Biotonne ?
Alles, was nicht von Natur aus verrottet oder die Kompostierung nachteilig beeinträchtigt, darf unter keinen Umständen in die Biotonne gelangen. Fremdstoffe wie Glas, Metall, Plastik oder Verbundstoffe gehören in die Wertstoffcontainer, in den „Gelben Sack“ oder in die Restmülltonne.
Alle schadstoffhaltigen Produkte gehören dagegen zur Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen zur Problemstoffsammlung.
| Asche |
Milch- und Safttüten |
| Blumendraht |
Plastiktüten |
Frittierfett (erhärtet in den Restmüll) |
rohes Fleisch (auch nicht von Fischen) |
Flüssige Speisereste (Öl, Suppen) |
Staubsaugerbeutel |
| Holz (imprägniert) |
Tierkörperteile |
| Hygienepapiere |
Vogelsand |
| Illustrierte, Glanzbroschüren |
Windeln |
| Kadaver |
Zigarettenkippen |
| Katzenstreu |
sonstiger Restmüll |
| Kehricht |
sonstige Wertstoffe |
| Knochen, Gräten |
Sondermüll |
| Leder |
|
Aus seuchenhygienischen Gründen sollen lt. Erlass des Nds. Umweltministeriums vom 20.03.2002 folgende Abfälle nicht über die Biotonne sondern über die Restmülltonne entsorgt werden:
- menschliche Exkremente, benutzte Einwegwindeln
- Exkremente von fleischfressenden Kleinsäugern, z.B. Hunde, Katzen,
auch zusammen mit Einstreu oder Harn-/Kotbindemittel
- rohes Fleisch und unbehandelte Knochen (auch von Fischen)
Keine Plastiktüten in die Biotonnen
Kunststoffgegenstände aus fossilen Rohstoffen (auf Erdölbasis) wie z.B. Plastiktüten gehören generell nicht in die Biotonne. Der oft aufgedruckte Begriff „umweltfreundlich“ für Polyethylen (PE-) – Tüten ist hier irreführend; er bezieht sich ausschließlich auf die Abbauprodukte, die sich grundwasserneutral und umweltschonend verhalten. Doch der extrem lange Abbauprozess macht diese Abfälle für die Kompostierung und die Kompostvermarktung ungeeignet ... auch wenn die Tüten für die Vorsammlung von Bioabfällen im Haushalt optimal geeignet scheinen.
Auch Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen, die aus nachwachsenden Rohstoffen wie Stärke (Mais, Kartoffeln), Cellulose oder Polymilchsäure hergestellt werden, haben störende Auswirkungen auf eine geordnete Kompostierung. Versuche zeigen immer wieder, dass auch diese Tüten zu langsam verrotten. Daher müssen die Tüten - zusammen mit anderen Störstoffen - aussortiert und als Restmüll entsorgt werden. Außerdem ist ein Aussortieren bzw. eine Unterscheidung zwischen konventionellem Kunststoff und Biofolien in der Biotonne rein optisch für die Müllwerker kaum möglich.
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost hält diese Tüten schon lange für einen Störstoff im Kompost und auch das Niedersächsische Umweltministerium empfiehlt, die biologisch abbaubaren Tüten von der Biomüllsammlung auszuschließen.
Tipps der Abfallberatung zur Handhabung der Biotonne
Hygienische Bedenken gegen die Verwendung von Biotonnen bestehen bei einer 14-täglichen Abfuhr nicht.
Trotzdem kann es besonders in den Sommermonaten durch die wärmeren Temperaturen zu einem Madenbefall kommen. Das lässt sich aber durch die Beachtung einfacher Tipps verhindern. Ebenso helfen die folgenden Tipps für eine reibungslose Abfuhr in den Wintermonaten bei Frost.
Nähere Informationen zu den Themen "Plastiktüten in der Biotonne" und "Handhabung der Biotonne" erhalten Sie hier.
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