Forstwirtschaft

Wald
Waldrand

Die Erhaltung der Waldflächen liegt wegen ihrer vielfältigen wirtschaftlichen und auch raumbedeutsamen Funktionen im allgemeinen Interesse. 

Die wirtschaftliche (Nutz-)Funktion des Waldes besteht neben seiner Bedeutung als Holzlieferant in der Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere im ländlichen Bereich.

Daneben trägt der Wald auch zur Sicherung und Entwicklung stabiler Umweltverhältnisse bei. Waldbestände dienen dem Boden- und Erosionsschutz, dem Wasserschutz, dem Klimaschutz und der Luftreinhaltung (z. B. Förderung des Luftaustausches, Bindung von CO2) sowie dem Sicht- und Lärmschutz. Sie haben hohe Bedeutung für das Landschaftsbild, als Rückzugsgebiete für die Tier- und Pflanzenwelt sowie als Erholungsgebiete. Diese verschiedenen Waldfunktionen schließen sich in der Regel nicht gegenseitig aus.

Der Landkreis Ammerland hat eine Waldfläche von rund 9,4 % (6.892,9 ha) und liegt damit unter dem Landesdurchschnitt von 23 %.

Das Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) regelt u. a. die Erhaltung, den Schutz und die Bewirtschaftung des Waldes, aber auch die Benutzung der freien Landschaft.

Das Amt für Umwelt und Wasserwirtschaft des Landkreíses Ammerland nimmt als untere Waldbehörde die behördlichen Aufgaben nach dem Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung wahr.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Genehmigungen für:

Waldumwandlungen
(Wald darf nur mit Genehmigung der Waldbehörde in Flächen anderer Nutzungsart umgewandelt werden; § 8 NWaldLG)

Erstaufforstungen
(Erstaufforstungen bedürfen der Genehmigung durch die Waldbehörde;§ 9 NWaldLG)

Ordnungsgemäße Forstwirtschaft (§ 11 NWaldLG).

Es wird empfohlen, vor Antragstellung das Gespräch zur Beratung zu suchen, um ggf. auftretende Fragen vorab klären zu können.


 
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