Abfallvermeidung
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz macht die Abfallvermeidung zur Pflicht – sie hat oberste Priorität.
Abfallvermeidung bedeutet, dass Abfälle erst gar nicht entstehen. Es werden keine Produkte hergestellt, die aufwendig und kostenintensiv verwertet oder beseitigt werden müssen.
Abfallvermeidung ist vorgezogener Umweltschutz, denn sie spart Rohstoffe, Energie, Wasser, Transport, Schadstoffe und vor allem Abfall und trägt somit wesentlich dazu bei, die Verschmutzung von Wasser, Boden und Luft sowie den Landschaftsverbrauch (Deponie) zu begrenzen, denn 90 % der Umweltbelastungen durch Güter entstehen bei ihrer Produktion und nicht bei der Entsorgung.
Abfallvermeidung ist eine umfassende Aufgabe, deren Verwirklichung auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen angegangen werden muss:
Allein die Bundesregierung wird durch das Gesetz ermächtigt, für Abfälle eine Kennzeichnungspflicht, eine Pflicht zur getrennten Entsorgung, eine Rücknahme- oder Pfandpflicht sowie Vertriebsbeschränkungen oder –verbote für z.B. schadstoffhaltige Produkte vorzuschreiben. Darüber hinaus können Steuern und Abgaben erlassen werden, die Druck ausüben bzw. Anreize bieten, abfallärmere Produkte herzustellen.
Die Kommune ist zwar entsorgungspflichtig, ist aber in ihren Handlungsmöglichkeiten sehr beschränkt. Möglichkeiten bestehen in der Beratung der Abfallerzeuger, der Vorbildfunktion im Beschaffungswesen und der Müllgebührenstaffelung.
Zur Durchsetzung der Abfallvermeidung müssen Handel und Industrie umweltfreundlichere, abfallärmere Herstellungsverfahren und Produkte entwickeln, indem sie zum einen bei der Planung neuer Produkte abfallvermeidende Gesichtspunkte berücksichtigen und zum anderen bei bestehenden Produkten die eingesetzten Verfahren optimieren und eventuell verwendete (schadstoffhaltige) Stoffe ersetzen. Die angebotenen Güter müssen langlebiger, reparaturfähiger und ohne überflüssige Verpackung hergestellt und angeboten werden. Im Produktionsbereich werden Abfälle jedoch nur soweit vermieden oder verringert, so lange für das Unternehmen keine wirtschaftlichen Nachteile im Wettbewerb entstehen.
Die Maßnahmen zur Abfallvermeidung richten sich deshalb vorwiegend an die Ebene der Verbraucher. Jeder Einzelne von uns hat als Verbraucher durch sein Verhalten Einfluss auf die Müllmengen. Durch unsere Kaufentscheidungen für ein bestimmtes Produkt mit einer bestimmten Verpackung und einer mehr oder weniger langen Haltbarkeit entscheiden wir, was schließlich im Müll landet. Wir haben Einfluss, was zum Kauf angeboten wird. Denn letztlich wird nur das produziert, was auch verkauft werden kann.
Um möglichst viel Müll zu vermeiden, sollten wir deshalb in manchen Fällen auf bestimmte Produkte ganz verzichten oder solche auswählen, die nur auf das Notwendigste oder gar nicht verpackt sind, sehr schadstoffarm (z.B. „Blauer Umweltengel“), langlebig und reparierbar sind.
Ganz konkrete Tipps, wie jeder Einzelne seinen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten kann, erfahren Sie in unserem Info "Abfallarmes Einkaufen".
Noch weitere ausführlichere Informationen zur Abfallvermeidung allgemein und weiteren abfallpolitischen Themen können Sie auch über die Homepage www.abfallberatung.de erfahren.
zurück