Bauvoranfrage

Bauvoranfrage
Ob ein Grundstück überhaupt oder nach Ihren Vorstellungen bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Der geeigneteste Weg, rechtliche Sicherheit schon vor dem Grundstückskauf oder vor einem aufwändigen Baugenehmigungsverfahren zu erhalten, stellt die nicht formgebundene Bauvoranfrage dar.

Einzelne planungs- und bauordnungsrechtliche Fragen können Sie ohne ausgearbeitete Entwurfsplanung zur Prüfung stellen. Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Unbedingt wird benötigt:


  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000

  • Baubeschreibung

  • Bauentwurfsskizze

Diese Unterlagen müssen mindestens dreifach über die zuständige Stadt/Gemeinde beim Kreisbauamt eingereicht werden. Die Beantragung eines Vorbescheides empfiehlt sich vor allem, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig.


 

Ansprechpartner/innen für Bauvoranfragen:

 
Gemeinden Apen und Edewecht/Stadt Westerstede

Name  Zimmer  Telefon  E-Mail-Adresse 
Herr Gelewski 235  04488/56-2350  m.gelewski@ammerland.de 

 

Gemeinde Bad Zwischenahn

Name  Zimmer  Telefon  E-Mail-Adresse 
Herr Caspers  233  04488/56-2330  u.caspers@ammerland.de 

 

Gemeinden Rastede und Wiefelstede

Name  Zimmer  Telefon  E-Mail-Adresse 
Frau Hemjeoltmanns 232  04488/56-2320  s.hemjeoltmanns@ammerland.de 

 

 


 
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