Bauvoranfrage
Ob ein Grundstück überhaupt oder nach Ihren Vorstellungen bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Der geeigneteste Weg, rechtliche Sicherheit schon vor dem Grundstückskauf oder vor einem aufwändigen Baugenehmigungsverfahren zu erhalten, stellt die nicht formgebundene
Bauvoranfrage dar.
Einzelne planungs- und bauordnungsrechtliche Fragen können Sie ohne ausgearbeitete Entwurfsplanung zur Prüfung stellen. Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Unbedingt wird benötigt:
Diese Unterlagen müssen mindestens dreifach über die zuständige Stadt/Gemeinde beim Kreisbauamt eingereicht werden. Die Beantragung eines Vorbescheides empfiehlt sich vor allem, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig.
Ansprechpartner/innen für Bauvoranfragen:
Gemeinden Apen und Edewecht/Stadt Westerstede
Gemeinde Bad Zwischenahn
Gemeinden Rastede und Wiefelstede
| Name |
Zimmer |
Telefon |
E-Mail-Adresse |
| Frau Martin |
232 |
04488/56-2320 |
a.martin@ammerland.de |
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