Bauantrag

Hausbau
Haus im Bau

Auf der Grundlage der Bauvorlagenverordnung sind einem Bauantrag im Regelfall folgende Unterlagen beizufügen:

 

  • Bauantragsvordruck
  • Lageplan im Maßstab 1:1000  oder 1:500
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten  und Ansichten
  • Berechnungen
a) der bebauten Fläche
b) der Geschossflächenzahl
c) der Grundflächenzahl
d) des umbauten Raumes
e) der Rohbau- und Gesamtbaukosten

Für besondere Bauvorhaben, wie z.B. gewerbliche und landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen, sind weitere Bauvorlagen erforderlich. Hierüber informiert Sie Ihre Entwurfsverfasserin/ Ihr Entwurfverfasser sowie selbstverständlich auch die Mitarbeiter des Bauamtes.

Der Bauantrag wird über die zuständige Gemeinde bzw. der Stadt Westerstede  eingereicht und nach der Weiterleitung an den Landkreis Ammerland beim Bauamt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorschriften vorgeprüft. Sollten Unterlagen fehlen, was leider allzu häufig der Fall ist, informieren wir Sie schriftlich, in eiligen Fällen natürlich auch telefonisch.
Die hiermit verbundene Verzögerung können Sie vermeiden, wenn Sie die Unterlagen vollständig einreichen.

Bei bestimmten Bauvorhaben sind ggf. noch andere Institutionen oder Fachbehörden zu beteiligen, z. B. das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt wegen gewerblicher Fragen, die untere Wasserbehörde wegen der Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück, das Straßenbauamt wegen der Lage des Bauvorhabens an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen, die untere Naturschutzbehörde wegen Landschafts- und Naturschutz oder der Denkmalschutz.

Sobald alle Stellungnahmen vorliegen und dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen, wird Ihnen die Baugenehmigung unter Auswertung der fachlichen Stellungnahmen erteilt. Wenn Ihr Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung. Der Baugenehmigungsbescheid ergeht ggf. mit Auflagen, Bedingungen und Hinweisen, die Bauvorlagen werden mit einem Genehmigungsstempel versehen und in einfacher Ausfertigung als Bestandteil der Baugenehmigung an Sie als Bauherrn zurückgegeben. Lesen Sie bitte die Nebenbestimmungen, Hinweise und evtl. Grüneintragungen auf den Bauvorlagen genau durch, denn sie sind Gegenstand der Baugenehmigung.


 
 
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