Jugendgerichtshilfe

recht

Die Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (Altersgruppe 14 - 17 Jahre) oder Heranwachsende (Altersgruppe 18 - 21 Jahre) eine Straftat begangen haben sollen, ein Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft geführt wurde und/oder eine Anklage erhoben wurde.

 

 

 

Wir beraten und unterstützen Jugendliche, Heranwachsende und Erziehungsberechtigte während eines strafrechtlichen Verfahrens und geben Hinweise:

  • zu Auswirkungen und Zielen eines Jugendstrafverfahrens und seiner Besonderheiten hinsichtlich der erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Aspekte
  • zu Arbeitsweise von Polizei und Staatsanwaltschaft von Einstellung, über Einstellung mit Auflagen bis Anklageerhebung
  • zu Maßnahmen, die im Vorfeld eines Verfahrens eingeleitet werden können
  • über Konsequenzen einer vorläufigen Einstellung, einer Einstellung und Folgen eines Urteils
  • zu möglichen richterlichen Anordnungen wie Arbeitsweisung, Arrest, sogenannten ambulante Maßnahmen (Standortseminar, sozialer Trainingskurs, Betreuuungsweisung, Täter-Opfer-Ausgleich) bis zur Verhängung einer Jugendstrafe
  • zu Haftverschonungsmöglichkeiten


Die Jugendgerichtshilfe ist zudem stets bemüht, durch Präventionsmaßnahmen in Kooperation mit Schulen, Verbänden und Vereinen zurVermeidung von Straftaten beizutragen.


Im Strafverfahren beurteilen wir in Gutachterfunktion:

  • den  Entwicklungsstand und die Lebenssituation des jungen Menschen
  • seine Verantwortlichkeit und seine soziale Reife
  • im Falle einer Verurteilung die Eignung von möglichen erzieherischen Maßnahmen


 


 


 
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