Abfall zur Beseitigung AzB (Restabfall)
Nach der Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung des Anschluss- und Benutzungszwanges bei der Abfallentsorgung sind gewerbliche Betriebe, deren Abfall zur Beseitigung über dem für größere Haushaltungen angenommenen Abfallanfall liegt, verpflichtet, je nach Umfang des anfallenden Abfalls mindestens einen oder mehrere 1,1-cbm-Restmüllcontainer anzumelden, die wahlweise wöchentlich, zwei- oder dreiwöchentlich abgefahren werden.
Für kleinere Mengen Restabfall gibt es außerdem die aus den Privathaushalten bekannten Restabfalltonnen mit einem Volumen von 60, 80, 120 und 240 Litern.
Diese Behälter werden wahlweise 2- oder 4-wöchentlich geleert.
Neuanmeldungen bzw. Um- und Abmeldungen gewerblicher Restmülltonnen sind grundsätzlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland zu beantragen.
Das Antragsformular für die Anmeldung von gewerblichen Restmüll- und Biotonnen finden Sie hier.
Die Gebührenbescheide und die Gebührenplaketten werden von den Steuerämtern der Gemeinden verschickt.
Die 60-, 80-, 120- und 240-l- Behälter werden den Abfallbesitzern vom Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellt, bleiben aber Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück. Die Behälter dürfen daher z. B. bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.
Anträge für eine Zusammenveranlagung von einem Gewerbebetrieb und angeschlossenem Privathaushalt des Gewerbetreibenden müssen schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ammerland gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie hier.
Defekte und verschluckte Tonnen in den o.g. Größen werden nach Meldung an den Abfallwirtschaftsbetrieb innerhalb von 2-3 Werktagen mit gültiger Plakette getauscht oder ersetzt.
Die 1,1-cbm-Restmüllcontainer werden nicht vom Abfallwirtschaftsbetrieb zur Verfügung gestellt, sondern müssen über das mit der Restmüllabfuhr beauftragte Entsorgungsunternehmen käuflich erworben oder gemietet werden.
Die Abfuhrtage der 60-, 80-, 120- und 240-l- Restmülltonne richten sich nach dem vom Abfallwirtschaftsbetrieb herausgegebenen Abfuhrkalender.
Die Leerungstermine und die Feiertagsregelung für die gewerblichen 1,1-cbm-Restmüllcontainer werden den Betrieben vom Entsorgungsunternehmen direkt mitgeteilt.
Alle gewerblichen Siedlungsabfälle können darüber hinaus gebührenpflichtig zur Zentraldeponie Mansie angeliefert werden.
Anlieferungen mit einer Menge über 1 m³ werden ausnahmslos verwogen. Die Einstufung der Abfallart richtet sich nach dem überwiegend vorhandenen Abfallstoff der Anlieferung; die Abfälle werden nach der Abfallverzeichnis-Verordnung deklariert.
Die Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt jeweils 30 % der festgelegten Gebühren je Gewichtstonne und Abfallart.
Die Sperrgutabfuhr kann von Gewerbebetrieben nicht in Anspruch genommen werden. Sperrgut (wie z.B. Büromöbel, Ladeneinrichtungen usw.) muss im Bedarfsfall gebührenpflichtig zur Deponie Mansie angeliefert werden.
Die Gewerbeabfallberaterin, Frau Weltzien, ist vormittags unter der Rufnummer 04488/56-2460 zu erreichen.
Die aktuellen Gebühren für die Restmülltonnen, 1,1-cbm-Restmüllcontainer, Biotonnen, die Abfallsäcke sowie für die Anlieferung von Abfällen zur Deponie Mansie können Sie der Gebührenübersicht rechts in der Info-Box "Schnell & Direkt" entnehmen.
zurück