Abfall zur Verwertung AzV (Wertstoffe)
Nach der Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) sind zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung mindestens folgende Wertstoffe in den Betrieben getrennt zu halten:
Die Erzeuger und Besitzer können eine weitergehende Getrennthaltung innerhalb der genannten Abfallart vornehmen.
Zur getrennten Erfassung der Wertstoffe lässt die GewAbfV zwei gleichwertige Möglichkeiten zu:
- Getrennte Sammlung und Bereitstellung der Wertstoffe im Betrieb
- Gemeinsame Sammlung der Wertstoffe und anschließende Sortierung z.B. in einer Sortieranlage.
Biologisch abbaubare Abfälle müssen dagegen immer separat erfasst werden.
Einem zur Vorbehandlung bestimmten Gemisch dürfen noch weitere Abfallarten wie Textilien, Holz (ohne gefährliche Inhaltsstoffe), Gummi, Kork, Keramik und Abfälle nach dem Anhang der GewAbfV beigemischt werden.
Abfallgemische, die einer thermischen Verwertung zugeführt werden, dürfen mit Inkrafttreten der GewAbfV die Stoffe Glas, Metall, mineralische und organische Abfälle nicht mehr enthalten.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Alle Abfälle zur Verwertung können über private Entsorgungsunternehmen einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Die Entsorger bieten verschiedene Sammelsysteme je nach Größe des Betriebes und der anfallenden Wertstoffmenge an, z.B. sog. 1,1-cbm-Wertstoffmixbehälter, Großcontainer für die Monosammlung u.a.
Wertstoffe können aber auch - mit Ausnahme von organischen Küchen- und Speiseabfällen - gebührenpflichtig zur Deponie Mansie angeliefert werden.
Die aktuellen Gebühren für die Restmülltonnen, 1,1-cbm-Restmüllcontainer, Biotonnen sowie für die Anlieferung von Restabfällen und Wertstoffen zur Deponie Mansie können Sie der Gebührenübersicht rechts in der Info-Box "Schnell & Direkt" entnehmen.
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