Kompostierbare organische Abfälle

Zur getrennten Erfassung und Verwertung aller organischen, kompostierfähigen Abfälle wurde bereits 1991 die Biotonne im gesamten Landkreis Ammerland eingeführt.  Es bestand von Anfang an ein Anschluss- und Benutzungszwang bei der Biotonne aber mit der Befreiungsmöglichkeit für Eigenkompostierer. Inzwischen  nutzen  rd. 65 % der Anschlusspflichtigen  die Biotonne.

Auch kompostierfähige Abfälle von gewerblich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken sind über die zugelassenen Biotonnen zu entsorgen.
 
Wählbar sind Behältervolumina von 60, 80, 120 und 240 Litern. Die Biotonne wird alle 14 Tage geleert.
Die Behälter werden den Abfallbesitzern vom Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos gestellt, bleiben aber Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück. Die Behälter dürfen daher z. B. bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.
Defekte und verschluckte Tonnen in den o.g. Größen werden nach Meldung innerhalb von 2-3 Werktagen mit gültiger Plakette getauscht oder ersetzt.
Abmeldungen gewerblicher  Biotonnen  sind grundsätzlich beim  Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland  zu beantragen (Ansprechpartnerin Frau Weltzien, Abfallberaterin, Telefon 04488 / 56-2460). 

Die Gebührenbescheide und die Gebührenplaketten werden von den Steuerämtern der Gemeinden verschickt.

Was darf in die gewerbliche Biotonne ?

 

Aus dem Betriebsgebäude

 

Aus den Grünanlagen

   
 Blumen-, topferde  Äste
 Brotreste  Baumnadeln
 Eierschalen, Eierpappe  Blumen, -erde
 Gemüseabfälle, -schalen  Fallobst
 Haare (kleine Mengen), Federn  Gemüseabfälle
 Holzspäne, -asche  Grasschnitt
 Kaffeefilter, -satz  Heckenschnitt
 Kleintierstreu, -mist  Heu

 Katzenstreu (nur auf pflanzlicher Basis)

 Holzabfälle (klein, unbehandelt),  -späne

 Küchen- und Speiseabfälle pflanzlicher
 Herkunft  (keine Abfälle tierischer Herkunft)

 Laub
 Küchenpapier  Moos
 Mehlprodukte  Rasenschnitt
 Nussschalen  Rinde, Reisig
 Obstabfälle, -schalen  Sägemehl
 Papiertüten  Stauden
 Teeblätter, Teebeutel  Strauchschnitt
 Wellpappe (zerkleinert)  Stroh
 Zeitungspapier (einzelne, zerknüllte  Blätter)  Teichpflanzen
 Zimmerpflanzen (ohne Plastiktöpfe)  Wildkräuter ("Unkräuter")
 Zitrusfrüchte, -schalen  Zweige

Was darf auf gar keinen Fall in die Biotonne ?

Alles, was nicht von Natur aus verrottet oder die Kompostierung nachteilig beeinträchtigt, darf unter keinen Umständen in die Biotonne gelangen z.B. Fremdstoffe wie Glas, Metall, Plastik,  Verbundstoffe oder schadstoffhaltige Produkte.

Ausgenommen von der Entsorgung über die Biotonne sind auch Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft aus Gastronomiebetrieben oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung.  Mehr Informationen erhalten Sie unter dem Punkt „Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft“.

 Asche  Küchen- und Speiseabfälle  tierischer  Herkunft
 Blumendraht  Leder
 Frittierfett (erhärtet in den Restmüll)  Milch- und Safttüten
 Flüssige Speisereste (Öl, Suppen)  Plastiktüten
 Holz (behandelt)  Staubsaugerbeutel
 Hygienepapiere (Taschentücher u.ä.)  Vogelsand
 Illustrierte, Glanzbroschüren  Windeln
 Kadaver  Zigarettenkippen
 Katzenstreu (wenn nicht  kompostierfähig)  Sonstiger Rest- und Sondermüll
 Kehricht  Sonstige Wertstoffe
 Knochen  

Keine Plastiktüten in die Biotonnen

Kunststoffgegenstände aus fossilen Rohstoffen (auf Erdölbasis) wie z.B. Plastiktüten gehören generell nicht in die Biotonne. Der oft aufgedruckte Begriff „umweltfreundlich“ für Polyethylen (PE-) – Tüten ist hier irreführend; er bezieht sich ausschließlich auf die Abbauprodukte, die sich zwar grundwasserneutral und umweltschonend verhalten. Doch der extrem lange Abbauprozess macht diese Abfälle für die Kompostierung  und die Kompostvermarktung ungeeignet ... auch wenn die Tüten für die Vorsammlung von Bioabfällen im Haushalt  oder Betrieb  optimal geeignet scheinen.
Auch Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen, die aus nachwachsenden Rohstoffen wie Stärke (Mais, Kartoffeln), Cellulose oder Polymilchsäure hergestellt werden, haben störende Auswirkungen auf eine geordnete Kompostierung. 
Versuche zeigen immer wieder, dass auch diese Tüten zu langsam verrotten. Daher müssen die Tüten - zusammen mit anderen Störstoffen - aussortiert und als Restmüll entsorgt werden. Außerdem ist ein Aussortieren bzw. eine Unterscheidung zwischen konventionellem Kunststoff und Biofolien in der Biotonne rein optisch für die Müllwerker kaum möglich.
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost hält diese Tüten schon lange für einen Störstoff im Kompost und auch das Niedersächsische Umweltministerium empfiehlt, die biologisch abbaubaren Tüten von der Biomüllsammlung auszuschließen.

Tipps der Abfallberatung zur Handhabung der Biotonne

Hygienische Bedenken gegen die Verwendung von Biotonnen bestehen auch nach Expertenansicht bei einer 14-täglichen Abfuhr nicht.
Trotzdem können  besonders in den Sommermonaten durch die wärmeren Temperaturen Probleme bei der Nutzung der Biotonne auftreten durch Geruchsbelästigungen oder Ungezieferbefall (Madenbefall; Anlocken von Ratten). In den Wintermonaten dagegen friert der feuchte Tonneninhalt oft an und  dies verhindert eine vollständige Leerung.
Durch die Beachtung einfacher Tipps lassen sich diese Probleme  weitestgehend verhindern. Doch aus Erfahrung  empfiehlt die Abfallberatung  die Entsorgung aller organischen Abfälle aus dem Gastronomiebereich über spezielle Verwerterfirmen.

Die Info-Blätter "Biotonne"  und  "Tipps zur Handhabung der Biotonne" geben auch Gewerbebetrieben wertvolle Tipps zum Umgang mit der Biotonne und zur richtigen Befüllung.

 


 
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