Kompostierbare organische Abfälle
Zur getrennten Erfassung und Verwertung aller organischen, kompostierfähigen Abfälle wurde bereits 1991 die Biotonne im gesamten Landkreis Ammerland eingeführt. Es bestand von Anfang an ein Anschluss- und Benutzungszwang bei der Biotonne aber mit der Befreiungsmöglichkeit für Eigenkompostierer. Inzwischen nutzen rd. 65 % der Anschlusspflichtigen die Biotonne.
Auch kompostierfähige Abfälle von gewerblich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken sind über die zugelassenen Biotonnen zu entsorgen.
Wählbar sind Behältervolumina von 60, 80, 120 und 240 Litern. Die Biotonne wird alle 14 Tage geleert.
Die Behälter werden den Abfallbesitzern vom Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos gestellt, bleiben aber Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück. Die Behälter dürfen daher z. B. bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.
Defekte und verschluckte Tonnen in den o.g. Größen werden nach Meldung innerhalb von 2-3 Werktagen mit gültiger Plakette getauscht oder ersetzt.
Abmeldungen gewerblicher Biotonnen sind grundsätzlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland zu beantragen (Ansprechpartnerin Frau Weltzien, Abfallberaterin, Telefon 04488 / 56-2460).
Die Gebührenbescheide und die Gebührenplaketten werden von den Steuerämtern der Gemeinden verschickt.
Was darf in die gewerbliche Biotonne ?
Aus dem Betriebsgebäude |
Aus den Grünanlagen |
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| Blumen-, topferde |
Äste |
| Brotreste |
Baumnadeln |
| Eierschalen, Eierpappe |
Blumen, -erde |
| Gemüseabfälle, -schalen |
Fallobst |
| Haare (kleine Mengen), Federn |
Gemüseabfälle |
| Holzspäne, -asche |
Grasschnitt |
| Kaffeefilter, -satz |
Heckenschnitt |
| Kleintierstreu, -mist |
Heu |
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Katzenstreu (nur auf pflanzlicher Basis) |
Holzabfälle (klein, unbehandelt), -späne |
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Küchen- und Speiseabfälle pflanzlicher Herkunft (keine Abfälle tierischer Herkunft) |
Laub |
| Küchenpapier |
Moos |
| Mehlprodukte |
Rasenschnitt |
| Nussschalen |
Rinde, Reisig |
| Obstabfälle, -schalen |
Sägemehl |
| Papiertüten |
Stauden |
| Teeblätter, Teebeutel |
Strauchschnitt |
| Wellpappe (zerkleinert) |
Stroh |
| Zeitungspapier (einzelne, zerknüllte Blätter) |
Teichpflanzen |
| Zimmerpflanzen (ohne Plastiktöpfe) |
Wildkräuter ("Unkräuter") |
| Zitrusfrüchte, -schalen |
Zweige |
Was darf auf gar keinen Fall in die Biotonne ?
Alles, was nicht von Natur aus verrottet oder die Kompostierung nachteilig beeinträchtigt, darf unter keinen Umständen in die Biotonne gelangen z.B. Fremdstoffe wie Glas, Metall, Plastik, Verbundstoffe oder schadstoffhaltige Produkte.
Ausgenommen von der Entsorgung über die Biotonne sind auch Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft aus Gastronomiebetrieben oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung. Mehr Informationen erhalten Sie unter dem Punkt „Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft“.
| Asche |
Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft |
| Blumendraht |
Leder |
| Frittierfett (erhärtet in den Restmüll) |
Milch- und Safttüten |
| Flüssige Speisereste (Öl, Suppen) |
Plastiktüten |
| Holz (behandelt) |
Staubsaugerbeutel |
| Hygienepapiere (Taschentücher u.ä.) |
Vogelsand |
| Illustrierte, Glanzbroschüren |
Windeln |
| Kadaver |
Zigarettenkippen |
| Katzenstreu (wenn nicht kompostierfähig) |
Sonstiger Rest- und Sondermüll |
| Kehricht |
Sonstige Wertstoffe |
| Knochen |
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Keine Plastiktüten in die Biotonnen
Kunststoffgegenstände aus fossilen Rohstoffen (auf Erdölbasis) wie z.B. Plastiktüten gehören generell nicht in die Biotonne. Der oft aufgedruckte Begriff „umweltfreundlich“ für Polyethylen (PE-) – Tüten ist hier irreführend; er bezieht sich ausschließlich auf die Abbauprodukte, die sich zwar grundwasserneutral und umweltschonend verhalten. Doch der extrem lange Abbauprozess macht diese Abfälle für die Kompostierung und die Kompostvermarktung ungeeignet ... auch wenn die Tüten für die Vorsammlung von Bioabfällen im Haushalt oder Betrieb optimal geeignet scheinen.
Auch Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen, die aus nachwachsenden Rohstoffen wie Stärke (Mais, Kartoffeln), Cellulose oder Polymilchsäure hergestellt werden, haben störende Auswirkungen auf eine geordnete Kompostierung.
Versuche zeigen immer wieder, dass auch diese Tüten zu langsam verrotten. Daher müssen die Tüten - zusammen mit anderen Störstoffen - aussortiert und als Restmüll entsorgt werden. Außerdem ist ein Aussortieren bzw. eine Unterscheidung zwischen konventionellem Kunststoff und Biofolien in der Biotonne rein optisch für die Müllwerker kaum möglich.
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost hält diese Tüten schon lange für einen Störstoff im Kompost und auch das Niedersächsische Umweltministerium empfiehlt, die biologisch abbaubaren Tüten von der Biomüllsammlung auszuschließen.
Tipps der Abfallberatung zur Handhabung der Biotonne
Hygienische Bedenken gegen die Verwendung von Biotonnen bestehen auch nach Expertenansicht bei einer 14-täglichen Abfuhr nicht.
Trotzdem können besonders in den Sommermonaten durch die wärmeren Temperaturen Probleme bei der Nutzung der Biotonne auftreten durch Geruchsbelästigungen oder Ungezieferbefall (Madenbefall; Anlocken von Ratten). In den Wintermonaten dagegen friert der feuchte Tonneninhalt oft an und dies verhindert eine vollständige Leerung.
Durch die Beachtung einfacher Tipps lassen sich diese Probleme weitestgehend verhindern. Doch aus Erfahrung empfiehlt die Abfallberatung die Entsorgung aller organischen Abfälle aus dem Gastronomiebereich über spezielle Verwerterfirmen.
Die Info-Blätter "Biotonne" und "Tipps zur Handhabung der Biotonne" geben auch Gewerbebetrieben wertvolle Tipps zum Umgang mit der Biotonne und zur richtigen Befüllung.
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