Ordnungsamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Ansprechpartner/-in:
Herr Janßen
Telefon: 04488/562030
Telefax: 04488/562179
Besuchszeiten:
Montag-Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Daneben erhalten Sie Informationen rund um die Jagd nach Erwerb eines Jagdscheines, zu den verschiedenen Arten der waffenrechtlichen Erlaubnisse und zum Sprengstoffrecht im Hinblick auf die Eigenherstellung von Munition und das Vorderladerschießen.
In Niedersachsen darf jedoch an öffentlichen Gewässern ohne diesen Jahres-Fischereischein geangelt werden; hierfür ist lediglich der Nachweis der abgelegten Fischereiprüfung (im Volksmund „Angelschein“) erforderlich. Dies bedeutet, dass ein etwa ausgestellter Jahres-Fischereischein nur für außerhalb des Landes Niedersachsen liegende öffentliche Gewässer genutzt werden kann.
Für die Befischung vereinseigener Gewässer (z. B. des Zwischenahner Meeres als vom Land Niedersachsen an den Fischereiverein Bad Zwischenahn verpachtetes Gewässer) ist der Nachweis der abgelegten Fischereiprüfung erforderlich; darüber hinaus muss man Vereinsmitglied oder im Besitz einer Gastkarte/Tageskarte sein.
Das Angeln in privaten Forellenteichen oder ähnlichem ist an keinerlei öffentlich-rechtliche Voraussetzung gebunden, sondern privat auszuhandeln.
Die Vorbereitungslehrgänge für die Sportfischerprüfung führen z. B. die Fischereivereine durch. Zur Prüfung erscheinen dann Verbandsvertreter, die im Namen des Landes Niedersachsen die Prüfung abnehmen.