Jagd & Waffen

Jagdliche Kopfbedeckung
Zur Jagd gehört ein Hut
Hier beantworten wir Ihre Fragen zur Erlangung eines Jagdscheines und zum Erwerb von Waffen.

Daneben erhalten Sie Informationen rund um die Jagd nach Erwerb eines Jagdscheines, zu den verschiedenen Arten der waffenrechtlichen Erlaubnisse und zum Sprengstoffrecht im Hinblick auf die Eigenherstellung von Munition und das Vorderladerschießen.


 
Jagdschein/Zulassung zur Jägerprüfung
mehr

Jagdbezirke
mehr

Jagdpachtverträge
mehr

Waffenerwerb/Waffenbesitzkarte
mehr

Waffen in der EU/Europäischer Feuerwaffenpass
mehr

Waffentransport ohne Erwerbslizenz/Transporterlaubnis
mehr

Führen (Mitsichtragen) von scharfen Waffen/Waffenschein
mehr

Führen (Mitsichtragen) von Schreckschusswaffen/Kleiner Waffenschein
mehr

Handel mit Waffen/Waffenhandelserlaubnis
mehr

Sammeln von Waffen/Waffensammlererlaubnis
mehr

Schießstand-Erlaubnis
mehr

Ausnahmen vom Mindestalter für Kinder und Jugendliche
mehr

Schießen aus besonderem Anlass/Schießerlaubnis
mehr

Privater Erwerb von Sprengstoff/Sprengstofferlaubnis
mehr


Auch nachgefragt:
Fischereiaufsicht
Bei Ihrer Gemeindeverwaltung können Sie nach einer erfolgreich abgelegten Fischereiprüfung einen Jahres-Fischereischein erwerben.
Diese Erlaubnis wird benötigt als Legitimation zur Befischung öffentlicher Gewässer, z. B. an Mündungen von Flüssen, die nicht an Vereine verpachtet sind.

In Niedersachsen darf jedoch an öffentlichen Gewässern ohne diesen Jahres-Fischereischein geangelt werden; hierfür ist lediglich der Nachweis der abgelegten Fischereiprüfung (im Volksmund „Angelschein“) erforderlich. Dies bedeutet, dass ein etwa ausgestellter Jahres-Fischereischein nur für außerhalb des Landes Niedersachsen liegende öffentliche Gewässer genutzt werden kann.

Für die Befischung vereinseigener Gewässer (z. B. des Zwischenahner Meeres als vom Land Niedersachsen an den Fischereiverein Bad Zwischenahn verpachtetes Gewässer) ist der Nachweis der abgelegten Fischereiprüfung erforderlich; darüber hinaus muss man Vereinsmitglied oder im Besitz einer Gastkarte/Tageskarte sein.

Das Angeln in privaten Forellenteichen oder ähnlichem ist an keinerlei öffentlich-rechtliche Voraussetzung gebunden, sondern privat auszuhandeln.

Die Vorbereitungslehrgänge für die Sportfischerprüfung führen z. B. die Fischereivereine durch. Zur Prüfung erscheinen dann Verbandsvertreter, die im Namen des Landes Niedersachsen die Prüfung abnehmen.


 
zurück