Bodenabbau - nass oder trocken?
Typischer Torfabbau im Ammerland
Bodenabbau – trocken
Der Abbau von Torf oder Sand, der das Grundwasser nicht berührt, ist nicht wasserrechtlich, wohl aber nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz genehmigungspflichtig. Auf diesem Wege werden die Ansprüche der Rohstoffsicherung mit den übrigen öffentlichen Belangen, vor allem der Natur und Landschaft in Einklang gebracht. Nach dem Bodenabbau werden die Grundstücke im Regelfall der Natur überlassen. Bei einem Torfabbau bis zu 80 cm z. B. wird das Grundstück extensiv als Grünland zu nutzen sein. Wird mehr Torf gewonnen, muss die Abbaufläche wiedervernässt werden mit dem Ziel, hier wieder eine Hochmoorregeneration einzuleiten.
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