Erdwärmenutzung, Erdwärmepumpen
Bohrung einer Erdwärmesonde
Mollig warm und Geld gespart!
Immer weiter steigende Energiekosten in Deutschland machen alternative Energien interessanter. Zu diesen alternativen Energien zählt auch die Erdwärme. Die Nutzung dieser regenerativen Energie ist im Ammerland sehr gefragt.
Die Nutzung der Erdwärme ist mittels einer Erdwärmepumpe möglich. Diese unterteilt sich in Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden. Bei Erdwärmekollektoren werden Kunststoffrohre in einer Tiefe von ca. 1,50 m in mehreren Kreisen im Erdreich verlegt. Im Gegensatz hierzu werden Erdwärmesonden (Rohre) in vertikalen Bohrungen bis zu einer Tiefe von 100 m eingebaut. In den Rohren der Kollektoren bzw. Sonden zirkuliert ein Wasser-Glykol-Gemisch, mit der die Erdwärme an die Erdoberfläche geholt wird.
Durch die Herstellung und Nutzung der Erdwärmepumpen kann aber das Grundwasser verunreinigt werden, etwa durch die Bohrtätigkeit, die Verwendung von Spülzusätzen und den Wärmeentzug, aber auch das Auslaufen von Glykol. Vor dem Hintergrund eines nachhaltigen Grundwasserschutzes und dem Anspruch aller Haushalte im Ammerland, Trinkwasser in bester Qualität zur Verfügung zu stellen, sind Bohrarbeiten jeglicher Art rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Die Bohrarbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden. Unzulässig ist die Erdwärmenutzung in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebietes (Schutzzonen I, II und IIIA). In der Schutzzone IIIB ist der Betrieb von Erdwärmepumpen beschränkt zulässig. Bei der Unteren Wasserbehörde ist im Bedarfsfall eine Ausnahmegenehmigung nach der Schutzgebietsverordnung in der Verbindung mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu beantragen. Außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten brauchen die Bürger des Ammerlandes für die Herstellung von Erdwärmepumpen nur eine Erlaubnis beim Landkreis zu beantragen. Antragsvordrucke erhalten Sie hier:
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