„Sauberes Abwasser“ - ist das möglich ?

Abwassereinleitung
So nicht !

Eine leistungsfähige Abwasserentsorgung ist Voraussetzung für eine gesunde Infrastruktur.

Darüber hinaus ist sie erforderlich, um in den Gewässern ein hohes Güteniveau zu erhalten oder wiederherzustellen. Generelle Zielsetzung der Abwasserentsorgung ist es, Boden und Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen sowie deren Nutzung und die dortigen Lebensgemeinschaften möglichst nicht zu beeinträchtigen. Das Abwasser muss unabhängig davon, ob kleine oder große Abwassermengen eingeleitet werden, prinzipiell nach denselben strengen Anforderungen gereinigt werden.

Zur Behandlung des Abwassers ist grundsätzlich die Gemeinde verpflichtet. Hiervon ist lediglich der Betrieb der dezentralen Kleinkläranlagen ausgenommen.

Die Aufgabe der zentralen Abwasserbeseitigung gehört zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden. Im Rahmen ihrer Eigenverantwortung haben sie die Anlagen zur Behandlung von Abwasser den Gesetzen entsprechend zu erstellen, die Unterhaltung dieser Anlagen zu gewährleisten sowie für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu sorgen. Eine Kontrolle findet regelmäßig durch die staatliche Einleiterüberwachung eines zugelassenen Labors und Kontrollen der Wasserbehörde statt.

Der Landkreis Ammerland hat das große Glück, dass jede Gemeinde und die Stadt Westerstede über jeweils nur ein zentrales Klärwerk verfügen. Hierdurch wird in allen Anlagen eine optimierte Betriebsführung und Überwachung bei geringen Abwassergebühren für den Bürger gewährleistet.


 
Kleinkläranlagen

Nicht jedes Grundstück im Landkreis Ammerland kann an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Das auf diesen Grundstücken anfallende Abwasser muss in einer eigenen Kleinkläranlage mit einer mechanischen und biologischen Reinigungsstufe behandelt werden. Hierfür sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. 


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Abscheideranlagen

Abscheideranlagen werden benötigt, um für die nachfolgende Kanalisation und Abwasserbehandlungsanlage schädliche Stoffe zu entfernen.


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Abwasserabgabe

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe nach dem Abwasserabgabengesetz zu entrichten. Die Höhe der zu zahlenden Abgabe bemisst sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die mit Hilfe ausgewählter Parameter (Sauerstoffzehrung, Nährstoffe, Schwermetalle) bestimmt wird.


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Abwasser aus Industrie und Gewerbe

Aufgrund der guten „Industriepolitik“ der letzten Jahrzehnte hat das Ammerland keine nennenswerten Probleme mit industriellen Abwassereinleitungen.


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