Hochwasserschutz

Ueberflutungsgebiet_Aper_Tief
Überflutungsgebiet Aper Tief
 

Seit vier Jahrzehnten ist das Ammerland vor dem Wasser sicher. Kontinuierlicher und sorgfältiger Schutz hat ein sorgenfreies Leben hinter den Deichen ermöglicht.

Was viele nicht mehr wissen: Bis in die 60er Jahre gab es im Winter im Ammerland regelmäßig große Überschwemmungen, die teilweise monatelang bestanden. Durch den Gewässerausbau der Ammerländer Wasseracht seit den 50er Jahren in Verbindung mit dem Bau von Schöpfwerken gehören diese Zustände mittlerweile der Vergangenheit an. Ferner wurde durch den Bau des Leda-Sperrwerkes die Gefahr von Überflutungen erheblich reduziert. Jedoch ist die Gefahr nicht gebannt. Die Sicherung der insgesamt etwa 40 km langen Deichstrecken an den tidebeeinflussten Gewässern in der Gemeinde Apen ist daher besonders wichtig.

Zuständig für die Deicherhaltung ist der Leda-Jümme-Verband mit Sitz in Leer, der sich seit seiner Gründungsversammlung am 18.06.1947 auch im Ammerland um den Hochwasserschutz kümmert. 

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Haaren

Nach der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes durch das Land Niedersachsen vom 03.02.2010, veröffentlicht im Nds. Ministerialblatt Nr. 4, Seite 94, führte der Landkreis Ammerland ein Verfahren zur förmlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes durch.

Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes ergibt sich aus einer Berechnung der Wasserspiegellage der Haaren für ein 100-jähriges Hochwasser. Die Berechnung wurde auf der Basis der örtlichen Höhenverhältnisse im Auftrag des Landes Niedersachsen von einem Ingenieurbüro in Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland, der Haaren Wasseracht sowie der Gemeinde Bad Zwischenahn durchgeführt. Die Abgrenzung entspricht der Wasserfläche, die sich bei dem errechneten Hochwasser ergeben würde.

Vor dem Erlass der Verordnung war gemäß § 115 Abs. 3 Nds. Wassergesetz in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz der Verordnungsentwurf nach entsprechender ortsüblicher Bekanntmachung einen Monat auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange und Verbände anzuhören. Der Verordnungsentwurf und die dazugehörenden Unterlagen lagen in der Zeit vom 19.09.2011 bis einschließlich 18.10.2011 bei der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn, Zimmer 210 und beim Landkreis Ammerland, Untere Wasserbehörde, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Zimmer 257, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt sind, konnte bis zum 01.11.2011 bei der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn, Zimmer 210 und beim Landkreis Ammerland, Untere Wasserbehörde, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Zimmer 257, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Der Erörterungstermin hat am 21.11.2011 stattgefunden, die Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgte am 14.12.2011. Die Veröffentlichung der Verordnung erfolgte am 06.01.2012, die Verordnung ist am 07.01.2012 in Kraft getreten.

Der beschlossene Verordnungstext und die Planunterlagen können hier eingesehen werden: 


Festsetzung des Überschwemmungsgebietes - Große Süderbäke und Kleine Norderbäke

Nach der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes durch das Land Niedersachsen vom 31.03.2010, veröffentlicht im Nds. Ministerialblatt Nr. 13, Seite 439, führte der Landkreis Ammerland ein Verfahren zur förmlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Große Süderbäke und die Kleine Norderbäke im Stadtgebiet der Stadt Westerstede in den Ortslagen von Mansie bis Linswege durch.

Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes ergibt sich aus einer Berechnung der Wasserspiegellagen beider Gewässer für ein 100-jähriges Hochwasser. Die Berechnung wurde auf der Basis der örtlichen Höhenverhältnisse im Auftrag des Landes Niedersachsen von einem Ingenieurbüro in Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland, der Ammerländer Wasseracht sowie der Stadt Westerstede durchgeführt. Die Abgrenzung entspricht der Wasserfläche, die sich bei dem errechneten Hochwasser ergeben würde.

Vor dem Erlass der Verordnung war gemäß § 115 Abs. 3 Nds. Wassergesetz in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz der Verordnungsentwurf nach entsprechender ortsüblicher Bekanntmachung einen Monat auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange und Verbände anzuhören. Der Verordnungsentwurf und die dazugehörenden Unterlagen lagen in der Zeit vom 15.02.2011 bis einschließlich 14.03.2011 bei der Stadt Westerstede, Am Markt 2, 26655 Westerstede, Dezernat Bauwesen/Bauamt und beim Landkreis Ammerland, Untere Wasserbehörde, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Zimmer 257, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt sind, konnte bis zum 28.03.2011 bei der Stadt Westerstede, Am Markt 2, 26655 Westerstede, und beim Landkreis Ammerland, Untere Wasserbehörde, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Zimmer 257, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Der Erörterungstermin hat am 14.04.2011 stattgefunden, die Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgte am 22.06.2011. Die Veröffentlichung der Verordnung erfolgte am 22.07.2011, die Verordnung ist am 23.07.2011 in Kraft getreten.

Der beschlossene Verordnungstext und die Planunterlagen können hier eingesehen werden: 


 
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