Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Seit dem 01.03.2006 können Fahrschüler/innen nach den bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B und BE für begleitetes Fahren mit 17 beantragen.

Dafür ist von den Erziehungsberechtigten mindestens eine Person zu benennen, die den 17-jährigen beim Auto fahren begleitet. 

Die Begleiter übernehmen eine wichtige Rolle im Rahmen des Modellprojektes. Ihre Aufgabe ist es, den Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Sie sollen Sicherheit beim Fahren vermitteln, haben jedoch keine Ausbildungsfunktion!! Als Begleitperson ermöglicht man den Jugendlichen in den risikoreichsten ersten Monaten nach der Prüfung die vielfältigen Situationen im Straßenverkehr zu üben und zu bewältigen.

Anforderungen an die Begleitperson:

-mindestens 30 Jahre alt

-mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B

-höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Als Begleitperson kommt man nicht mehr in Frage, wenn man 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat bzw. unter Wirkung eines berauschenden Mittels steht.

Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum begleiteten Fahren ab 17

Informationen der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. zum begleiteten Fahren ab 17


 


 
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