Ausländische Führerscheine
Sofern ein Verkehrsteilnehmer bei vorübergehendem Aufenthalt im Bundesgebiet im Besitz eines gültigen nationalen oder internationalen Führerscheines ist, darf er in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen fahren, für die die Fahrerlaubnis ausgestellt ist. Die Auflagen und Beschränkungen der Fahrerlaubnis müssen beachtet werden. Der ausländische Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeuges mitzuführen.
Weitergehende, ausführliche Informationen zum Thema Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
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