Fahren im Ausland
Urlaub in Italien - mit dem richtigen Führerschein? Foto: sueshi/Pixelio
Nachdem immer wieder Fragen zur Weitergeltung der alten (grauen bzw. rosaroten) deutschen Führerscheine auftauchen, muß erneut klargestellt werden, dass diese weiterhin in allen Ländern der Europäischen Union gültig bleiben.
Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente, also auch DDR-Führerscheine, in den anderen EU-Staaten anerkannt werden; es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt.
Außerhalb Europas hängt die Gültigkeit von entsprechenden Abkommen zur Anerkennung der Fahrerlaubnis ab.
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