Internationaler Führerschein

Internationaler Führerschein
Internationaler_Fuehrerschein.jpg
Der internationale Führerschein kann nur noch an Inhaber/innen von EU-Kartenführerscheinen ausgegeben werden. Grund dafür ist, dass die Fahrerlaubnisbehörden verpflichtet sind, dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung eines internationalen Führerscheins zwecks Speicherung im Zentralen Führerscheinregister mitzuteilen. Und zu dieser Speicherung bedarf es einer Führerscheinnummer, die bei der Umstellung bzw. Erteilung eines EU-Kartenführerscheines vergeben wird. Sofern der Antragsteller also noch im Besitz eines "alten Führerscheins" in Papierformat ist, muss dieser vorher in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden (die Beantragung der Umstellung und des internationalen Führerscheines kann gleichzeitig erfolgen). Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen, eine Bevollmächtigung Dritter zur Antragstellung ist nicht möglich.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Lichtenstein) wird der internationale Führerschein nicht benötigt. Für Reisen und Aufenthalte außerhalb der genannten Gebiete wird der internationale Führerschein immer empfohlen. Er soll vor allem der Polizei vor Ort die Feststellung erleichtern, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der für sein Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis unterwegs ist.

Der internationale Führerschein ist ab Ausstellung 3 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich, d. h. nach Ablauf wird bei Bedarf ein neuer ausgestellt. Bei schon vorhandenem EU-Kartenführerschein kann der internationale Führerschein direkt vor Ort ausgestellt und mitgenommen werden.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt (bei schon vorhandenem EU-Kartenführerschein):

-Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

-der EU-Kartenführerschein

-ein aktuelles Lichtbild, dass den Anforderungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht (biometriktauglich)

-Gebührenvorschuss in Höhe von 14,00 €

Folgende Unterlagen werden benötigt (bei noch nicht vorhandenem EU-Kartenführerschein):

-Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

-der bisherige Führerschein

-zwei aktuelle Lichtbilder, die den Anforderungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entsprechen (biometriktauglich)

-Gebührenvorschuss        14,00 € für den internationalen Führerschein

                                         24,00 € für die Umstellung des Führerscheines

Ist der Führerschein seinerzeit nicht vom Landkreis Ammerland ausgestellt worden, kann im Vorfeld bereits eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde angefordert werden.


 
zurück