Führerscheinverlängerung
Fahrerlaubnisse der Klassen CE (LKW) und D (Bus), die nach dem 01.01.1999 erteilt worden sind, werden grundsätzlich auf 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen rechtzeitig (wir empfehlen frühestens 3 Monate und spästestens 4-6 Wochen vor Ablauf der Frist) verlängert werden.
Fahrerlaubnisinhaber der Klassen CE (LKW, frühere Klasse 2) und D (Bus, frühere Klasse KOM) müssen ihren "alten Schein" gegen den neuen EU-Kartenführerschein tauschen, wenn sie nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiterhin im Besitz dieser Klasse bleiben möchten. Im Zuge der Umstellung wird die Klasse CE jeweils für 5 Jahre befristet erteilt und muss dann alle 5 Jahre wieder verlängert werden.
Folgene Unterlagen benötigen Sie für die Verlängerung der Klassen CE und D:
-Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-den bisherigen Führerschein
-ein aktuelles Lichtbild, dass den Anforderungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht (biometriktauglich)
-Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
-ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
zusätzlich werden für die Verlängerung der Klasse D folgende Unterlagen benötigt:
-ab dem 50. Lebensjahr ein Gutachten eines Arztes mit der Bezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. ein Gutachten über die körperliche und geistige Eignung -Leisungstest- (nicht älter als 1 Jahr)
-Führungszeugnis der Belegart "0" (dies ist vorher bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Die Gebühren für die Verlängerung der Fahrerlaubnis bei schon vorhandenem EU-Kartenführerschein betragen im Landkreis Ammerland zur Zeit 42.60 €. Ist noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden, ist ein Gebührenvorschuss in Höhe von 24,00 € zu entrichten.
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