Katastrophenschutz

Lagevortrag bei einer Katastrohenschutzübung des Stabes im Kreishaus
Gespannte Erwartung im Stabsraum
Der Katastrophenschutz umfasst alle organisatorischen, personellen und sachlichen Maßnahmen, die dazu dienen, bei einer Katastrophe oder Großschadenslage die damit verbundenen Gefahren möglichst umfassend zu bekämpfen und weitere Schäden zu vermeiden. Hierzu gehören die Aufstellung, Ausstattung und Ausbildung von Einheiten und Einrichtungen, die nach Fachdiensten (Brandschutz, Sanität, Betreuung und andere) gegliedert und für den Einsatz ausgestattet und ausgebildet sind.

Zur Führung dieser Fachdienste arbeitet im Kreishaus ein Katastrophenschutzstab, der den Weisungen des Landrates (Hauptverwaltungsbeamter/HVB) untersteht. Dieser Stab-HVB unterstützt die Technische Einsatzleitung (TEL), die am Ort des Schadensereignisses die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und Anforderungen an den Stab-HVB richtet.

Um die Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzeinheiten jederzeit gewährleisten zu können, finden regelmäßige Übungen der Einheiten, der TEL sowie des Stabes-HVB statt.

Auch nachgefragt:
Wer im Katastrophenschutz mitwirken will, wird bei einer Verpflichtungszeit von mindestens sechs Jahren vom Grundwehr-/Zivildienst freigestellt.


 
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