Kleinkläranlagen

KKA
Ansicht einer geöffneten Kleinkläranlage

Nicht jedes Grundstück im Landkreis Ammerland kann an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Das auf diesen Grundstücken anfallende Abwasser muss in einer eigenen Kleinkläranlage mit einer mechanischen und biologischen Reinigungsstufe behandelt werden. Hierfür sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Dauerhaft werden im Landkreis Ammerland derzeit ca. 3.800 Haushalte dezentral entsorgt. Ob und ggf. welche Ortsteile noch zentral erschlossen werden, erfahren Sie im Bauamt Ihrer Gemeinde- /Stadtverwaltung.

Entscheidend für eine gute und dauerhafte Reinigungsleistung ist die regelmäßige und fachgerechte Wartung der Anlage. Im Regelfall wird vom Betreiber hierzu ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abgeschlossen. Im Rahmen der Wartung wird neben den technischen Funktionskontrollen auch eine Schlammspiegelmessung durchgeführt. Die bedarfsgerechte Fäkalschlammabfuhr erfolgt nach den Meßwerten dieser Schlammspiegelmessung. Bei technischen Anlagen ist zusätzlich die Entnahme einer Wasserprobe und eine anschließende Laboranalyse des "Chemischen Sauerstoffbedarfs" (CSB) erforderlich. Die Betreiber von Kleinkläranlagen sind für den baulichen Zustand und dem ordnungsgemäßen Betrieb selbst verantwortlich.

Art, Umfang und Häufigkeit der Wartungsarbeiten und der Beprobung ergeben sich aus der jeweiligen "bauaufsichtlichen Zulassung" oder dem wasserbehördlichen Erlaubnisbescheid der Kleinkläranlage.  Die regelmäßige Durchführung der Wartung und der ordnungsgemäße Betrieb wird vom Landkreis Ammerland im Rahmen der Gewässeraufsicht überwacht.

Kleinkläranlagen dürfen nur eingebaut und betrieben werden, wenn sie dem „Stand der Technik“ entsprechen und über eine „bauaufsichtliche Zulassung“ verfügen. Diese Regelung gilt auch für bereits im Betrieb befindliche Anlagen, die nach längstens 15 Jahren Amortisationszeit auch an den „Stand der Technik“ anzupassen oder ggf. völlig neu einzubauen sind.

Bevor Veränderungen an der Abwasseranlage durchgeführt werden dürfen, sind die beabsichtigten Baumaßnahmen dem Landkreis Ammerland – untere Wasserbehörde – mitzuteilen. Die hierfür notwendigen Vordrucke erhalten Sie hier:


 
zurück