Prüfung bautechnischer Nachweise
Die Prüfung der bautechnischen Nachweisen für Gebäude und bauliche Anlagen - die nicht dem „Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“ gemäß § 75 a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) unterliegen - erfolgt entweder durch unsere eigenen, oder, je nach Auslastung und Schwierigkeitsgrad, durch die Beauftragung externer Prüfingenieure.
Zu den bautechnischen Nachweisen gehören u.a. (in Abhängigkeit von der Baumaßnahme):
• Standsicherheitsnachweise
• Wärmeschutznachweis gemäß EnEV
• Schallschutznachweis nach DIN 4109
• Nachweis der Feuerwiderstandsdauer nach DIN 4102
• Ausführungszeichnungen (z.B. Bewehrungs- und Stahlbaupläne)
• Umbemessung der Fertigteil- bzw. Halbfertigteilkonstruktion
Diese Unterlagen sind grundsätzlich mit den Bauantragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Zudem werden bei Gebäuden und baulichen Anlagen entsprechend ihrem statischen und konstruktiven Schwierigkeitsgrad örtliche Abnahmen der tragenden Konstruktion angeordnet.
Diese beinhalten neben der Abnahme der Bewehrung und der Stahlkonstruktion auch die Abnahme von Konstruktionen aus Nagelplattenbindern.
Die Gebühren für die bautechnische Prüfung werden gemäß Baugebührenordnung (BauGO) erhoben. Sie richten sich nach den Bauwerksklassen und den anrechenbaren Bauwerten (Rohbauwert). Die Bauwerksklasse berücksichtigt den statischen und konstruktiven Schwierigkeitsgrad des Gebäudes. Die anrechenbaren Bauwerte richten sich nach der Gebäudeart (Nutzung).
Zu den rechtlichen Grundlagen gehören neben der NBauO die bauaufsichtlich eingeführten DIN-Normen und Richtlinien sowie die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Ansprechpartnerinnen:
Gemeinden Apen und Edewecht, Stadt Westerstede
Gemeinden Bad Zwischenahn, Rastede und Wiefelstede
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