Schwerpunkte der Tierseuchenbekämpfung sind die Vorbeugung gegen die Einschleppung von übertragbaren Tierkrankheiten und die Durchführung und Organisation von effektiven Bekämpfungsmaßnahmen bei Ausbruch einer Tierseuche. Ziel ist es, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern.
Die Tiergesundheit stellt ein überaus wichtiger Marktfaktor im freien Welthandel mit Tieren und ihren Erzeugnissen dar. Aus diesem Grund ist die Seuchenfreiheit nicht nur für den Landkreis Ammerland und den hier ansässigen bedeutenden Lebensmittelunternehmen von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung.
In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter, sondern alle Bürger einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein, z. B. durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Wildschweine oder Schweine.
Alle Nutztierbestände sind in einer Tierhalterdatei erfasst. Personen und Betriebe, die neu meldepflichtige Tiere halten wollen, müssen ihre Bestände in einer angemessenen Frist dem Veterinäramt anzeigen. Zu den meldepflichtigen Tieren gehören Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde/Ponys, Bienenvölker und Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb- und Truthühner, Wachteln und Tauben). Die Anzeigepflicht gilt auch für Hobbytierhalter.
Anzeige- bzw. meldepflichtig gegenüber dem Veterinäramt sind ebenfalls eine Vielzahl von Tierkrankheiten. Insbesondere hinsichtlich der hochkontagiösen Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest resultieren hieraus umfängliche Maßnahmen, welche durch die Mitarbeiter des Veterinäramtes durchgeführt bzw. organisiert werden.
Um der Ein- und Verschleppung von Tierseuchen vorzubeugen, wird weiterhin der Handel mit Tieren und Erzeugnissen überwacht und kontrolliert. Weiterhin werden Reihenuntersuchungen und Impfungen verschiedene Tierkrankheiten betreffend in Nutztierbeständen organisiert.
Im Rahmen der finanziellen Abwicklung von Ansprüchen der Tierhalter gegenüber der Tierseuchenkasse werden Entschädigungs- und Beihilfeanträge für Tierverluste sowie für tierärztliche Maßnahmen durch die in der Tierseuchenbekämpfung eingesetzten Mitarbeiter bearbeitet.