Fahrerkarte

Fahrerkarte
Der 01. Mai 2006 wurde als verbindlicher Einführungstermin für die Fahrerkarte festgelegt. Seit diesem Zeitpunkt sind alle neu zugelassenen Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt oder Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät auszustatten.

Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Personendaten des jeweiligen Fahrers.

Die Gültigkeit der Karte beträgt 5 Jarhe. Danach muss eine Verlängerung beantragt werden. Die Beantragung/Verlängerung der Fahrerkarte ist immer persönlich bei dem Landkreis zu stellen, in dem man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Die Verlängerung der Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate und sollte spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Die alte Fahrerkarte ist vom Fahrer noch 28 Tage mitzuführen und wird danach automatisch funktionsunfähig.

Bei Beschädigung oder Funktionsuntüchtigkeit der Karte, ist sie an die antragsbearbeitende Behörde zurückzugeben. Diese wird dann zwecks Überprüfung ans Kraftfahrtbundesamt geschickt. In der Zwischenzeit darf 15 Werktage ohne Fahrerkarte gefahren werden (es sind Tagesausdrucke zu machen). Nimmt die Rückkehr des Fahrzeuges zum Unternehmensstandort länger als 15 Werktage in Anspruch, muss nachgewiesen werden, dass es nicht möglich war, die Karte zu benutzen.

Folgende Unterlagen werden benötigt bei vorhandenem EU-Kartenführerschein:

-Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

-EU-Kartenführerschein

-ein aktuelles Lichtbild

-Gebührenvorschuss (37,00 € bzw. 40,00 €)

 

Folgende Unterlagen werden benötigt bei nicht vorhandenem EU-Kartenführerschein:

-Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

-der bisherige Führerschein

-zwei aktuelle Lichtbilder, die den Anforderungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entsprechen (biometriktauglich)

-Gebührenvorschuss 61,00 €

 

 

 

 


 
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