Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
Seit der Änderung des Fahrerlaubnisrechts zum 01.01.1999 berechtigen die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Dienstfahrerlaubnisse nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber darf von ihr nur während der Dauer des Diensverhältnisses Gebrauch machen. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses wird die Fahrerlaubnis vom Dienstherrn wieder eingezogen.
Auf Antrag kann die von den genannten Dienststellen erteilte Fahrerlaubnis in eine allgemeinde Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Folgende Unterlagen werden für die Umschreibung benötigt:
-Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-ein aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht (biometriktauglich)
-Original des Dienstführerscheins
-eventuell schon vorhandener Führerschein
Bei nicht mehr bestehendem Dienstverhältnis ist eine Bescheinigung der Dienststelle über den Besitz einer Dienstfahrerlaubnis und das Ende des Dienstverhältnisses vorzulegen.
Wurde die Dienstfahrerlaubnis nicht verlängert und das Verlängerungsdatum liegt länger als 5 Jahre zurück, sind zusätzlich ein Zeugnis eines Augenarztes über die Sehleistung sowie eine ärztliche Eignungsbescheinigung vorzulegen.