Energiesparlampen zurückgeben statt wegwerfen
Alte herkömmliche Glühbirnen und die allermeisten Halogenglühlampen brauchen nicht gesondert entsorgt zu werden; sie können über die Restmülltonne entsorgt werden.
Anders sieht es dagegen aus bei ausgedienten:
• Energiesparlampen
• Halogenglühlampen mit eingebautem
Vorschaltgerät und
• LED-Lampen
Nach dem Elektroaltgeräte-Gesetz gelten diese Lampentypen als Elektronik-Altgeräte und müssen daher separat gesammelt und entsorgt werden.
Für die Benutzer besteht somit eine Rückgabepflicht – leider ist diese in der Bevölkerung noch nicht hinreichend bekannt.
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, so genannte Gasentladungslampen, enthalten wertvolle Bestandteile wie Glas und Metall. Spezielle Recyclingverfahren stellen sicher, dass diese Wertstoffe nicht verloren gehen.
Energiesparlampen enthalten aber auch geringe Mengen an flüssigem Quecksilber – ein Schwermetall, das als gefährlicher Abfall eingestuft ist.
In Energiesparlampen mit Amalgam-Technologie wurde das flüssige Quecksilber durch die quecksilberhaltige Metallverbindung Amalgam ersetzt und gebunden.
Nach dem Gebrauch müssen beide Energiesparlampentypen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Immer noch gelangt jedoch ein erheblicher Teil in den Restmüll.
Dadurch kann Quecksilber unkontrolliert über die Deponie in Boden und Grundwasser oder über die Müllverbrennung in die Luft gelangen.
Doch wohin mit den alten Energiesparlampen ?
Zuständig für die fachgerechte Sammlung und Wiederverwertung sind die Lampenhersteller. Das 2005 von ihnen gegründete, nicht gewinnorientierte, Unternehmen „Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH“ organisiert ein flächendeckendes bundesweites Rücknahmesystem von Energiesparlampen aus Privathaushalten aber auch gewerblichen Einrichtungen.
Sammelstellen in Ihrer Nähe sowie weitere Informationen können Sie über die Initiative „Sauberes Licht, sauber recycelt“ unter www.lichtzeichen.de finden.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich die Möglichkeit an, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
• bei der „Mobilen Problemstoffsammlung“ oder
• bei einer ausgewiesenen Problemstoffsammelstelle (ProSa) für
Leuchtstoffröhren beim Handel oder Gewerbe
kostenlos abzugeben.
Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie rechts in der Infobox „Schnell & Direkt“ unter Problemstoffsammelstellen.
Natürlich können diese rückgabepflichtigen Lampentypen auch kostenlos auf der Deponie Mansie zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
Und noch ein Hinweis: Energiesparlampen und Glühbirnen gehören nicht in den Glascontainer.
Was tun, wenn eine Lampe zerbricht ?
Energiesparlampen enthalten nur wenig Quecksilber. Vor, während und nach dem Betrieb kann kein Quecksilber aus der Lampe entweichen.
Anders sieht es aus, wenn eine Lampe zerbricht. In diesem Fall entweicht das Quecksilber langsam in die Luft, da es bei Raumtemperatur verdampft. Allerdings ist
die Konzentration dabei sehr gering und liegt deutlich unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte.
Trotzdem gelten auch für zerbrochene Sparlampen spezielle Empfehlungen zur Entsorgung:
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Lüften Sie zuerst den Raum schnell und gründlich (ca. 15 Min.)
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Danach bei weiter geöffnetem Fenster die Teile sachgerecht entsorgen:
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Benutzen Sie dabei -wenn möglich - Einmalhandschuhe.
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Sammeln Sie alle Teile der Lampe auf, z.B. durch Aufkehren mit einem Stück Papier oder Pappe.
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Handfeger und Staubsauger sollten nicht benutzt werden, da das Quecksilber sonst weiter im Raum verteilt wird.
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Nutzen Sie ein feuchtes Küchenpapier oder ein Stück Klebeband, um kleine Stücke und Staub aufzunehmen.
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Entsorgen Sie Lampenreste, gebundene Quecksilberteilchen (bei Amalgam-Lampen), Einwegtuch u.a. in einem luftdichten Plastikbeutel oder einem Glasbehältnis mit Schraubverschluss. Bringen Sie dies zuerst aus der Wohnung (z.B. auf Balkon, Terrasse) und dann schnellstmöglich zu einer Sondermüll-Sammelstelle (Achtung: Vor Kindern sicher verwahren).
Auch ausgediente alte Energiesparlampen sollten bis zur Entsorgung eingewickelt in einem Tuch bruchsicher in einem Behältnis gelagert werden.
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