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Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung des Anschluss- und Benutzungszwanges bei der Abfallentsorgung
... , die die Abfallbehälter oder Müllsammelfahrzeuge stark angreifen oder beschädigen können. Abfälle, die wegen ihrer Menge, ihrer Größe oder ihres Gewichtes für eine Bereitstellung in den zugelassenen Abfallbehältern nicht geeignet sind, wie z.B. Fahrzeugwracks, Steine, Bauschutt, Bodenaushub. Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes ...
... und Befördern sind die nachfolgend aufgeführten Abfälle ausgeschlossen: · Abfälle und Gegenstände, die die Abfallbehälter oder Müllsammelfahrzeuge stark angreifen oder beschädigen können. · Abfälle, die wegen ihrer Menge, ihrer Größe oder ihres Gewichtes für eine Bereitstellung in den zugelassenen Abfallbehältern nicht geeignet sind, wie z.B. Fahrzeugwracks, Steine, Bauschutt, Bodenaushub. · Sperrmüll ...
Gebühren_Satzung_ab 01.01.2023
... bei der Abfallentsorgung vom 14.12.2022 erhebt der Landkreis zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren. § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Benutzungsgebühren werden nach der Zahl der Abfallbehälter, der gewählten Behältergröße und -kombination sowie der Zahl der Abfuhren bemessen. Die Abfuhrintervalle richten sich nach § 19 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 der Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung ...
... bei der Abfallentsorgung vom 17.12.1998 erhebt der Landkreis zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren. § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Benutzungsgebühren werden nach der Zahl der Abfallbehälter, der gewählten Behältergröße und -kombination sowie der Zahl der Abfuhren bemessen. Die Abfuhrintervalle richten sich nach § 19 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 der Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung ...
... - und Benutzungszwanges bei der Abfallentsorgung vom 17.12.1998 erhebt der Landkreis zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren. § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Benutzungsgebühren werden nach der Zahl der Abfallbehälter, der gewählten Behältergröße und -kombination sowie der Zahl der Abfuhren bemessen. Die Abfuhrintervalle richten sich nach § 19 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 der Satzung des Landkreises ...
... bei der Abfallentsorgung vom 17.12.1998 erhebt der Landkreis zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren. § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Benutzungsgebühren werden nach der Zahl der Abfallbehälter, der gewählten Behältergröße und -kombination sowie der Zahl der Abfuhren bemessen. Die Abfuhrintervalle richten sich nach § 19 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 der Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung ...
... bei der Abfallentsorgung vom 17.12.1998 erhebt der Landkreis zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren. § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Benutzungsgebühren werden nach der Zahl der Abfallbehälter, der gewählten Behältergröße und -kombination sowie der Zahl der Abfuhren bemessen. Die Abfuhrintervalle richten sich nach § 19 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 der Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung ...
Satzung des Landkreises Ammerland über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
... bei der Abfallentsorgung vom 14.12.2022 erhebt der Landkreis zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren. § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Benutzungsgebühren werden nach der Zahl der Abfallbehälter, der gewählten Behältergröße und -kombination sowie der Zahl der Abfuhren bemessen. Die Abfuhrintervalle richten sich nach § 19 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 der Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung ...
Abfallgebührensatzung des Landkreises Ammerland
... bei der Abfallentsorgung vom 17.12.1998 erhebt der Landkreis zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren. § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Benutzungsgebühren werden nach der Zahl der Abfallbehälter, der gewählten Behältergröße und -kombination sowie der Zahl der Abfuhren bemessen. Die Abfuhrintervalle richten sich nach § 19 Abs. 3 und § 7 Abs. 3 der Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung ...