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Es wurden 13 Texte gefunden
Wer stellt die Abfallbehälter?
... Wer stellt die Abfallbehälter? Die 60-, 80-,120- und 240-Liter-Behälter werden den Abfallbesitzern kostenlos vom Abfallwirtschaftsbetrieb zur Verfügung gestellt, bleiben aber Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück. Die Behälter dürfen daher bei einem Umzug nicht mitgenommen werden. Defekte oder "verschluckte" Tonnen in den oben genannten Größen werden nach Meldung ...
Wo müssen Abfallbehälter gewerblicher und öffentlicher Einrichtungen an-, ab- oder umgemeldet werden?
... Wo müssen Abfallbehälter gewerblicher und öffentlicher Einrichtungen an-, ab- oder umgemeldet werden? Neuanmeldungen, Um- und Abmeldungen gewerblicher Restmülltonnen sind grundsätzlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland zu beantragen. Der Antragsteller erhält nach einer Prüfung des Antrages durch die Gewerbeabfallberaterin ein Genehmigungsschreiben. Eine weitere Durchschrift ...
Welche Ausnahmen von einer Getrennthaltung gibt es?
... Abfallbehälter nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern erreichbar sind und befüllt werden, somit die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch den Besitzer nicht gewährleistet werden kann. Wirtschaftlich nicht zumutbar ist die getrennte Sammlung, wenn die Kosten dafür, insbesondere aufgrund einer sehr geringen Menge ...
Gemeinschaftliche Nutzung von Abfallbehältern
... Gemeinschaftliche Nutzung von Abfallbehältern Benachbarte Grundstücke oder mehrere Wohneinheiten auf einem Grundstück können gemeinschaftlich Abfallbehälter nutzen. Anträge für eine Zusammenveranlagung müssen schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland unter Angabe der Namen, der Personenzahlen in den jeweiligen Haushalten, der bisherigen und der gewünschten Behältergröße sowie ...
... Abfallentsorgung über ein 3-Tonnen-Holsystem: gebührenpflichtige graue Restmülltonne, braune Biotonne sowie die kostenlose blaue Papiertonne. Die Abfallbehälter werden kostenlos zur Verfügung gestellt. An-, Ab- und Ummeldung der Tonnen aus Privathaushalten erfolgt über das Steueramt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde. An-, Ab- und Ummeldung gewerblicher Tonnen sowie der Tausch und Ersatz defekter ...
Pflichtrestmülltonne und Kleinmengenregelung
... , Schnüre. Wo müssen Abfallbehälter gewerblicher und öffentlicher Einrichtungen an-, ab- oder umgemeldet werden? Neuanmeldungen, Um- und Abmeldungen gewerblicher Restmülltonnen sind grundsätzlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland zu beantragen. Der Antragsteller erhält nach einer Prüfung des Antrages durch die Gewerbeabfallberaterin ein Genehmigungsschreiben. Eine weitere Durchschrift ...
... Entsorgung bei Privathaushalten Der Landkreis Ammerland als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet den Bürgerinnen und Bürgern umfassende und haushaltsnahe Systeme zur Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen sowie schadstoffhaltigen, gefährlichen Abfällen an. Allgemeines über Abfallbehälter Deponie Mansie und Recyclinghöfe Restabfallentsorgung Bioabfall Entsorgung Altpapierentsorgung ...
Welche Ausnahmen von einer Getrenntsammlung gibt es?
... Welche Ausnahmen von einer Getrenntsammlung gibt es? Die Pflichten zur getrennten Sammlung entfallen, soweit die getrennte Sammlung der jeweiligen Abfallfraktion in Monobehältern technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 8, Absatz 2). Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der einzelnen Abfallbehälter nicht genug ...
... oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der einzelnen Abfallbehälter nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern erreichbar sind und befüllt werden, somit die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch den Besitzer ...