Volltextsuche
Es wurden 9 Dateien gefunden
... ). Die Anlieferung von Altpapier, Altmetall, Elektronikaltgeräten und Sonderabfall aus Privathaushalten ist gebührenfrei. 3. Sonstige Abfälle und Reststoffe je Gewichtstonne Gebührenklasse I 108,00 /Tonne Gebührenklasse II 216,00 /Tonne Gebührenklasse III 49,00 /Tonne Altholz sortenrein und verwertbar 90,00 /Tonne Altreifen ohne Felge 4,00 /Stück mit Felge 6,00 /Stück 4. Verpackungsabfälle aus Gewerbebetrieben ...
... ). Die Anlieferung von Altpapier, Altmetall, Elektronikaltgeräten und Sonderabfall aus Privathaushalten ist gebührenfrei. 3. Sonstige Abfälle und Reststoffe je Gewichtstonne Gebührenklasse I 93,00 /Tonne Gebührenklasse II 194,00 /Tonne Gebührenklasse III 42,00 /Tonne Altholz sortenrein und verwertbar 90,00 /Tonne Altreifen ohne Felge 4,00 /Stück mit Felge 6,00 /Stück 4. Verpackungsabfälle aus Gewerbebetrieben ...
... Gewichtstonne Gebührenklasse I 93,00 /Tonne Gebührenklasse II 167,00 /Tonne Gebührenklasse III 42,00 /Tonne Altholz sortenrein und verwertbar 90,00 /Tonne 4. Verpackungsabfälle aus Gewerbebetrieben, öffentlichen Einrichtungen u. a. je Gewichtstonne Papier - Pappe - Karton 20,00 /Tonne Metallabfälle (wie Weißblech, Aluminium und sonstige Metallverpackungen) 20,00 /Tonne Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis ...
... ). Die Anlieferung von Altpapier, Altmetall, Elektronikaltgeräten und Sonderabfall aus Privathaushalten ist gebührenfrei. 3. Sonstige Abfälle und Reststoffe je Gewichtstonne Gebührenklasse I 108,00 /Tonne Gebührenklasse II 216,00 /Tonne Gebührenklasse III 49,00 /Tonne Altholz sortenrein und verwertbar 90,00 /Tonne Altreifen ohne Felge 4,00 /Stück mit Felge 6,00 /Stück 4. Verpackungsabfälle aus Gewerbebetrieben ...
... ) gefährliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, sofern bei einem Abfallerzeuger jährlich insgesamt mehr als 2.000 kg dieser Abfälle anfallen. Hiervon ausgenommen sind gefährliche Abfälle, soweit sie durch die Zentrale Stelle für Sonderabfälle gem. § 16a NAbfG zur Beseitigung zugewiesen werden. e) Verpackungsabfälle im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme ...
Satzung des Landkreises Ammerland über die Regelung des Anschluss- und Benutzungszwanges bei der Abfallentsorgung
... zur Beseitigung zugewiesen werden. e) Verpackungsabfälle im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) vom 05.07.2017 (BGBl. I S. 2234) in der jeweils aktuellen Fassung mit Ausnahme von Papier, Pappe und Kartonage sowie f) Altfahrzeuge im Sinne der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung ...
... , FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.) 15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe E 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff E 15 01 03 Verpackungen aus Holz E 15 01 04 Verpackungen aus Metall E X 15 01 05 Verbundverpackungen E 15 01 06 gemischte Verpackungen E 15 01 07 Verpackungen aus Glas E X 15 01 09 Verpackungen ...
... sie durch die Zentrale Stelle für Sonderabfälle gem. § 16a NAbfG zur Beseitigung zugewiesen werden. e) Verpackungsabfälle im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) vom 05.07.2017 (BGBl. I S. 2234) in der jeweils aktuellen Fassung mit Ausnahme von Papier, Pappe und Kartonage sowie f) Altfahrzeuge im Sinne der Verordnung ...