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Ausweisung von Landschafts-, Natur- und Wasserschutzgebieten, sowie geschützten Landschaftsbestandteilen. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen für bestimmte Nutzungen; Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Beratung von Bürgern zu Nutzungsmöglichkeiten in den Schutzgebieten. Zum Thema Schutzgebiete können Karten und die Verordnungstexte der Gebiete angefordert werden.