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Selbsttests an Schulen

Die niedersächsische Teststrategie für Schulen sieht für Schülerinnen, Schüler und Mitarbeitende wöchentliche anlasslose Schnelltests bei einer regionalen 7-Tage-Inzidenz >35 vor, sofern Präsenz- oder Wechselunterricht durchgeführt wird. Außerdem sollen Testungen bei besonderen Anlässen, wie z.B. nach den Ferien, nach Feiertagen, bei regionaler Inzidenz >100 oder bei Infektionsfällen in der Schule durchgeführt werden. Pro Woche sollen dabei insgesamt nicht mehr als zwei Selbsttestungen pro Person durchgeführt werden. Die Tests sind freiwillig und bedürfen einer Einwilligung der Erziehungsbrechtigten. Bei einem positiven Testergebnis müssen die Kinder zuhause bleiben und sind aufgefordert, umgehend bei einer Ärztin oder einem Arzt oder in einem Testzentrum einen PCR-Test zur Abklärung des Infektionsverdachts durchführen zu lassen.

Ein positives Schnelltestergebnis meldet die Schulleitung mittels eines dafür vorgesehenen Meldeformulars gemäß der §§ 6 und 8 IfSG als Verdachtsfall dem zuständigen Gesundheitsamt. Dieses Meldeformular ist eine auf die spezifischen Anforderungen der Schulen angepasste Version des üblichen COVID-19 Meldeformular gemäß IfSG.

Diese Teststrategie für Schulen wird voraussichtlich nach den Osterferien umgesetzt werden. Vor den Osterferien, ab dem 19. März 2021, soll jedoch bereits eine erste Selbsttestung in der Schule durchgeführt werden. Quelle: Landesgesundheitsamt Niedersachsen

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