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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die
a) das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
b) das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann
und die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an das örtliche Sozialamt Ihrer zuständigen Gemeinde:

Gemeinde Apen Telefon: 04489/73-50
Gemeinde Bad Zwischenahn Telefon: 04403/604-307
Gemeinde Edewecht Telefon: 04405/916-160
Gemeinde Rastede Telefon: 04402/920-150
Gemeinde Wiefelstede Telefon: 04402/965-251
Stadt Westerstede Telefon: 04488/55-311


Über Widersprüche entscheidet der Landkreis.