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Die Verwendung und Beseitigung von ganzen Tierkörpern oder Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs (tierische Nebenprodukte) die vom menschlichen Verzehr ausgeschlossen sind, bedarf der seuchenhygienischen Überwachung. Die Verordnung (EG) 1069/2009 teilt die einzelnen Materialien je nach seuchenrechtlicher Gefährlichkeit in 3 Kategorien ein. Weiterhin sieht sie eine Registrierung bzw. Zulassung von Unternehmern und Anlagen vor. Hierunter fallen zum Beispiel Biogasanlagen und Hundefutterhersteller aber auch gewerbliche Transporteure von tierischen Nebenprodukten. Die Zulassung und Registrierung sowie die Überwachung der Vorschriften erfolgt durch den Landkreis Ammerland.