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Nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, dem Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung unterliegen Tierkörper (verendete, totgeborene oder ungeborene und getötete Tiere) und Tierkörperteile (z.B. Schlachtabfälle), die nicht zum menschlichen Genuss verwendet werden, grundsätzlich einer Beseitigungspflicht in einem Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte (VTN) Diese Rechtsnormen dienen dem Verbraucherschutz und sollen die Verbreitung von Tierseuchen verhindern. Zuständig für die Tierkörperbeseitigung im LK Ammerland ist die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (OFK).

Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH