Seiteninhalt
Genehmigung von Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren. Für das Betreiben einer Erdwärmepumpe ist eine Erlaubnis erforderlich. In Wasserschutzgebieten ist eine Ausnahmegenehmigung nach der Trinkwasser-Schutzgebietsverordnung notwendig. In den Schutzzonen I, II und III A sind Erdwärmepumpen in der Regel nicht zulässig. Ob und in welcher Schutzzone ihr Grundstück liegt, können sie beim Landkreis Ammerland erfragen.Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz