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Genehmigung von Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren. Für das Betreiben einer Erdwärmepumpe ist eine Erlaubnis erforderlich. In Wasserschutzgebieten ist eine Ausnahmegenehmigung nach der Trinkwasser-Schutzgebietsverordnung notwendig. In den Schutzzonen I, II und III A sind Erdwärmepumpen in der Regel nicht zulässig. Ob und in welcher Schutzzone ihr Grundstück liegt, können sie beim Landkreis Ammerland erfragen.

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz