Ordnungsamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Ansprechpartner/-in:
Herr Bockhorst
Telefon: 04488 / 56 2070
Telefax: 04488 / 56 2179
Besuchszeiten:
Montag-Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben erhebliche Auswirkungen. Sie können nicht nur den Ruf und die Solidität von Unternehmen nachhaltig schädigen, die für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden, sondern auch erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen kriminell erworbener Gelder (z. B. aus dem Drogenhandel) in den legalen Finanzkreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.
Ziel des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – „GwG“) ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das GwG legt bestimmten Unternehmen und Personen (den „Verpflichteten“) besondere Pflichten auf, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Dadurch sollen die Verpflichteten Geschäfte mit kriminellem Hintergrund verhindern und zu deren Aufdeckung beitragen.
Der Landkreis Ammerland ist nach § 16 Abs. 2 Nr. 9 GwG die zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes im sogenannten Nichtfinanzsektor. Zum Nichtfinanzsektor gehören gewerbliche Güterhändler, Immobilienmakler, bestimmte Dienstleister, Finanzunternehmen und Versicherungsvermittler.
Der Landkreis Ammerland hat dafür Sorge zu tragen, dass die geldwäscherechtlichen Pflichten in den zu beaufsichtigenden Bereichen umgesetzt werden. Das Ordnungsamt informiert die betroffenen Unternehmen über ihre gesetzlichen Pflichten und über zu treffende Maßnahmen, um nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Das GwG sieht weiter vor, dass der Landkreis Ammerland die Einhaltung der Pflichten kontrolliert, Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern ahndet und/oder Maßnahmen anordnet. Wenn bestimmte Pflichten ausgelagert werden sollen, muss der Landkreis Ammerland zustimmen. Er ist verpflichtet, den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und dem Bundeskriminalamt Verdachtsfälle anzuzeigen.
Hier finden Sie eine Kurzübersicht zum Thema Geldwäsche und Broschüren für Güterhändler sowie Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor und Finanzunternehmen.
Zur Dokumentation über die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen können Sie den anliegenden Identifizierungsbogen zur handschriftlichen Ausfüllung verwenden. Für die Datenerfassung am PC wählen Sie bitte den elektronischen Vordruck.
Der Landkreis Ammerland gibt die Allgemeinverfügung vom 13.04.2013 bekannt, mit der bestimmte Güterhändler verpflichtet werden, eine Geldwäschebeauftragte/einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Das dazu erstellte Merkblatt und ein Meldebogen können auf der Hauptseite dieser Homepage unter Formulare abgerufen werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.