Dauergrünland - Umbruch
Betriebsinhaber, die zur Nutzungsänderung oder zur Grasnarbenerneuerung Dauergrünland umbrechen wollen, brauchen nach dem geltenden Prämienrecht eine Genehmigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zuständige Landesstelle.
Um diese Genehmigung zu erhalten, benötigen die Betriebsinhaber eine Bescheinigung der Unteren Naturschutzbehörde sowie der unteren Wasserbehörde, dass dem geplanten Umbruchvorhaben keine naturschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften entgegenstehen.
Weitere Informationen zum Umbruch beziehungsweise Umpflügen von Dauergrünland finden Sie auf den Internet-Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zur Gemarkung, Flur, Flurstück,
- Angaben zum Feldblock und Schlag
- Lageplan
- gegebenenfalls Antragsformular
Was sollte ich noch wissen?
Falls sich das Dauergrünland in Schutzgebieten – beispielsweise in einem Wasserschutz-oder Überschwemmungsgebiet – befindet, können weitere Genehmigungenverfahren erforderlich werden.