Sozialamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Ansprechpartner/-in:
Frau Janßen
Telefon: 04488/561321
Telefax: 04488/561409
Besuchszeiten:
Montag-Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Seit dem 01.01.2007 beträgt das Blindengeld:
Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften werden auf das Blindengeld angerechnet.
Bei häuslicher Pflege erfolgt eine Anrechnung:
• in Fällen der Pflegestufe I mit 60 v.H. des Pflegegeldes dieser Pflegestufe
• in Fällen der Pflegestufe II oder III mit 40 v.H. des Pflegegeldes der Stufe II.
Das Blindengeld wird auf Antrag gewährt; Anträge können beim Sozialamt gestellt werden. Hier wird man Sie gerne beraten, Ihnen Antragsformulare aushändigen und bei der Antragstellung behilflich sein. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, das Blindengeld zugleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX bei dem für Sie zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher: Versorgungsamt) zu beantragen.
Landesblindengeldgesetz (LBlGG)