Wohngeld
Seit über 40 Jahren schon hilft das Wohngeld den einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Die Kosten tragen Bund und Länder je zur Hälfte.
Das Wohngeld ist abhängig vom Familieneinkommen, von der zuschussfähigen monatlichen Miete bzw. Belastung und von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder. Das Wohngeld wird damit in jedem Einzelfall auf die individuelle Situation der Haushalte zugeschnitten.
Empfänger von Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Transferleistung berücksichtigt. Auch alleinstehende Wehrpflichtige haben für die Dauer ihres Grundwehrdienstes keinen Wohngeldanspruch.
Haben sich Auszubildende oder Studenten vom elterlichen Haushalt auf Dauer gelöst, findet das Wohngeldgesetz auf sie als Alleinstehende grundsätzlich keine Anwendung, wenn ihnen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfen zum Wohnen bzw. zum Lebensunterhalt (Berufsausbildungsbeihilfe oder „BAföG“) dem Grunde nach zustehen.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung, bei uns oder als download auf dieser homepage unter der Rubrik „Fomulare“. Wichtig ist der Termin der Antragstellung, denn Wohngeld wird in der Regel erst vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung oder bei uns eingegangen ist.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Es wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Wer nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld in Anspruch nehmen will, muss es erneut beantragen.
Zur weiteren Information über die geltenden Wohngeldregelungen und über die Anspruchsermittlung stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld“ als pdf-Datei zur Verfügung (BMVBS: Wohngeld - Ratschläge und Hinweise).
Rechtliche Grundlagen
• Sozialgesetzbuch – Erstes Buch (SGB I) §§ 7,26
• Wohngeldgesetz (WoGG)
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