Sozialamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Ansprechpartner/-in:
Frau Ahlhorn
Telefon: 04488/561700
Telefax: 04488/561719
Besuchszeiten:
Montag-Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Als Mietwohnungen werden Altenwohnungen und Mietwohnungen für Wohngruppen, insbesondere für „Betreutes Wohnen“ gefördert.
Die Förderung erfolgt bei allen Baumaßnahmen durch zunächst zinslose Baudarlehen.
Antragsformulare und Beratung über Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises Ammerland. Hier ist auch der Antrag einzureichen. Weitere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und Antragsvordrucke finden Sie auch im Internet auf den Seiten der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank –.
Für die Anmietung bzw. Belegung von öffentlich geförderten Mietwohnungen ist die Vorlage des Wohnberechtigungsscheines, dem sogenannten „B-Schein“, erforderlich. Dadurch soll sichergestellt werden, dass geförderte Wohnungen in Übereinstimmung mit den Förderzielen genutzt werden.
Hierfür ist der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines mit Einkommensnachweisen bei der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Ammerland einzureichen. Antragsvordrucke sind hier bzw. ebenfalls bei den jeweiligen Gemeinden erhältlich.