Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Leistungen:
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 26 u. 26a BVG)
  • Krankenhilfe (§ 26b BVG)
  • Hilfe zur Pflege (§ 26c BVG)
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26d BVG)
  • Altenhilfe (§ 26e BVG)
  • Erziehungsbeihilfe (§ 27 BVG)
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27a BVG)
  • Erholungshilfe (§ 27b BVG)
  • Wohnungshilfe (§ 27c BVG)
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 27d BVG)