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Öffentliche Bekanntmachung der vierten Änderungsgenehmigung nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz für die Errichtung eines Tragluftdaches sowie die Erhöhung des Gaslagervolumens der Biogasanlage Biogas Kuck GmbH & Co. KG in Wiefelstede, Feldtange 20 b

Die Biogasanlage Kuck GmbH & Co.KG hat für das Vorhaben Errichtung eines Tragluftdaches auf dem vorhandenen Gärrestspeicher mit Erhöhung des Gaslagervolumens auf insgesamt 12 899 kg eine vierte Änderungsgenehmigung nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz beantragt. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens hat die Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland nach § 5 Absatz 1 UVP geprüft, ob für das beantragte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (Vorprüfung). Entsprechend der Anlage 1 des UVPG wurde für das oben genannte Vorhaben entsprechend der Ziffer 8.6.2 in Verbindung mit der Ziffer 9.1.1.3 Spalte 2 des Anhangs zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt.
Diese Vorprüfung wurde durchgeführt anhand

  • der Merkmale des Vorhabens, insbesondere der Größe und Ausgestaltung,
  • des Standorts des Vorhabens, insbesondere der ökologischen Empfindlichkeit und Schutzbedürftigkeit des Gebiets, das durch das Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, sowie bestehender Nutzungen, Erholung, sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgungen udn das Zusammenwirken mit anderen Vorhaben,
  • der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt hinsichtlich ihrer Art und Schwere und ihres Ausmaßes auf die Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Boden, Klima, Landschaft, Wasser, Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt.

Dabei wurden die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbeeinträchtigungen berücksichtigt.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Wiefelstde auf dem Betriebsgelände der Biogas Kuck GmbH. Durch den Austausch des Tragluftdaches (Abdeckung des Gärrestspeichers) entstehen keine zusätzlichen Emmissionen in Form von luftverunreinigten Stoffen und Gerüchen gegenüber der genehmigten vorhandenen Biogasanlage. Das gasdichte Dach des Gärrestspeichers wird ausgetauscht und von 10,57 Meter auf 13,67 Meter erhöht. Somit erfolgen keine Emmissionen und Stoffeinträge in Luft, Boden, Gewässer und Grundwasser. Es findet keine zusätzliche Inanspruchnahme des Bodens, Veränderung von Flora und Fauna beziehungsweise Beeinträchtigung des Landschaftsbildes statt. Schutzgebiete oder schutzwürdige Bereiche sind von der Baumaßnahme nicht betroffen.

Auch unter Berücksichtigung des bereits bestehenden Vorhabens sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG besteht deshalb nicht.