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Öffentliche Auslegung der Verordung zur Neufestsetzung über das Naturschutzgebiet "Gellener Torfmöörte mit Rockenmoor und Fuchsberg"

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der Verordnung zur Neufestsetzung über das Naturschutzgebiet „Gellener Torfmöörte mit Rockenmoor und Fuchsberg“ im Gebiet der Stadt Elsfleth im Landkreis Wesermarsch, der Gemeinde Rastede im Landkreis Ammerland und in der kreisfreien Stadt Oldenburg

Der Landkreis Wesermarsch beabsichtigt, das Gebiet „Gellener Torfmöörte mit Rockenmoor und Fuchsberg“ in einem förmlichen Verfahren gemäß § 22 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) durch Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 23 Absatz 1 BNatSchG als Naturschutzgebiet zur Sicherung des europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebietes 014 „Ipweger Moor, Gellener Torfmöörte“ (Meldenummer 2715-301) neu festzusetzen und die bestehenden Naturschutzgebietsverordnungen „Gellener Torfmöörte“ (NSG WE 137) vom 26. Mai 1983 und „Rockenmoor/Fuchsberg“ vom 23. November 1987 (NSG WE 183) außer Kraft zu setzen. Der Entwurf der Verordnung einschließlich der Karten und der Begründung liegt in der Zeit vom 6. April 2018 bis einschließlich 7. Mai 2018 während der allgemeinen Dienstzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme aus im

  •  Rathaus der Stadt Elsfleth, Rathausplatz 1, 26931 Elsfleth, Zimmer 106,
  •  Kreishaus des Landkreises Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 405,
  •  Rathaus der Gemeinde Rastede, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, Zimmer 202,
  •  Kreishaus des Landkreises Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Zimmer 257 und bei der
  •  Stadt Oldenburg, Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz, Industriestr. 1 h, 26121 Oldenburg, Zimmer 136 .

Während der Auslegungsfrist kann jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Dienststellen Bedenken oder Anregungen vorbringen. Die elektronischen Unterlagen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Wesermarsch unter
http://www.landkreis-wesermarsch.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen.php