Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Knotenpunktes K131 - Oldenburger Straße - / K133 - Raiffeisenstraße/Kleibroker Straße - in einen Kreisverkehr in Rastede

K 131: Str.- km 13,86 bis Str.- km 13,71
K 131: Bau- km 100+060,000 bis Bau- km 100+213,545
K 133: Str.- km 0,11 bis Str.- km 0,06
K 133: Bau- km 20+022,757 bis Bau- km 20+165,000

Der Plan (komplette Ausfertigung der Planunterlagen in Papierform) liegt in der Zeit vom 25.02.2020 bis 09.03.2020 bei der Gemeinde Rastede, Sophienstr. 27, 26180 Rastede (Zimmer 205) in den Dienststunden montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen können auch beim Landkreis Ammerland in den Dienststunden von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede (Zimmer 226), eingesehen werden.

Die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde des Landkreises Ammerland hat nach entsprechender Vorprüfung des Einzelfalls anhand des Prüfkatalogs zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) bekannt gemacht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 23.03.2020, bei der Gemeinde Rastede, Sophienstr. 27, 26180 Rastede, oder bei der Anhörungsbehörde, dem Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert, der ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden über den Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, so können die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Über Entschädigungsansprüche wird nicht in diesem Planfeststellungsverfahren, sondern ggf. in einem gesonderten Entschädigungsverfahren entschieden.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.