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Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Ammerland - Beteiligungsverfahren im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP)

Der Landkreis Ammerland hat die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Entwurf aufgestellt.
Gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage 2 Nummer 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) unterliegt der Landschaftsrahmenplan der Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP). Die Unterlagen liegen gemäß §§ 18, 19 und 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 73 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit

vom 10.08.2020 bis zum 09.10.2020

beim Landkreis Ammerland, Zimmer 261, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die maßgeblichen Unterlagen hier online einzusehen.

Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschafsrahmenplanes berührt werden, kann spätestens einen Monat nach dem Ende der Auslegungsfrist, also bis zum 09.11.2020 einschließlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Auslegungsstelle Einwendungen erheben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 73 Absatz 45 Satz 2, 3 VwVfG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.