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Fortschreibung Landschaftsrahmenplan
Landkreis Ammerland 2021

Der Landkreis Ammerland hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt.

Die Bekanntgabe der Annahme des Landschaftsrahmenplanes unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Hiermit wird gemäß § 44 Abs. 1 UVPG die Fertigstellung der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Ammerland öffentlich bekannt gemacht.

Für den Landschaftsrahmenplan wurde eine Strategische Umweltprüfung gemäß den rechtlichen Vorgaben des UVPG und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieser Strategischen Umweltprüfung wurde der Umweltbe-richt nach § 40 UVPG erstellt.

Der Öffentlichkeit wurde gemäß den §§ 18, 19 und 42 des UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 S. 1 Abs. 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gelegenheit gegeben, den Umweltbericht gemeinsam mit dem Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes einzusehen und sich hierzu zu äußern. Zugleich wurden die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch den Landschaftsrahmenplan berührt sein können, beteiligt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen wurden den Stellungnahmen und Entscheidungen der Unteren Naturschutzbehörde in Form einer Synopse gegenübergestellt.

Der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan, der Umweltbericht, einschließlich der abschließen-den Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die zusammenfassende Erklärung einschließlich der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen sowie die Synopse liegen in der Zeit

vom 02.08.2021 bis einschließlich 01.09.2021

beim Landkreis Ammerland, Zimmer 261, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen können auch hier eingesehen werden: