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Erweiterung eines Gewässers durch Fortsetzung und Erweiterung des Sandabbaus in Westerscheps (Kortenmoorstraße) 

Die Firma Emil Hilgen GmbH & Co. KG, Friedrichsfehner Straße 29, 26188 Edewecht, hat bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Ammerland die Planfeststellung für die Erweiterung eines Gewässers durch Fortsetzung und Erweiterung des Sandabbaus in Westerscheps (Kortenmoorstraße) nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Niedersächsischen Wassergesetzes beantragt.

Die Firma Emil Hilgen GmbH & Co. KG beabsichtigt, den laufenden Sandabbau in Westerscheps um eine Fläche von circa 3,7 Hektar in westlicher Richtung zu erweitern. Mit dieser Erweiterung vergrößert sich die Abbaufläche an der Kortenmoorstraße auf letztlich insgesamtcirca 30,7 Hektar.

Für das geplante Erweiterungsvorhaben besteht die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Demzufolge ist für die Erweiterung ein förmliches Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Niedersächsischen Wassergesetz durchzuführen. Zuständig für die Durchführung eines derartigen Verfahrens ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Ammerland.

Es ist zunächst ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens sind die Antragsunterlagen nach entsprechender ortsüblicher Bekanntmachung einen Monat auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange und Verbände anzuhören.

Die entscheidungsrelevanten detaillierten Unterlagen können hier eingesehen werden:

Teil A

Teil B

Teil C

Faunistische Kartierung (Fachstellungnahme Fauna)

Die Antragsunterlagen liegen außerdem in der Zeit vom 8. Februar 2018 bis einschließlich 7. März 2018 bei der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 223, und bei der Gemeinde Barßel, Theodor-Klinker-Platz, 26676 Barßel, Zimmer 19/20 während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die maßgebenden Unterlagen stehen außerdem zur Einsichtnahme auf der Homepage des Landkreises Ammerland: www.ammerland.de unter der Rubrik „Ordnung, Verkehr & Veterinärwesen ( Bürgerbeteiligung und öffentliche Auslegungen ( Erweiterung eines Gewässers durch Fortsetzung und Erweiterung des Sandabbaus in Westerscheps (Kortenmoorstraße)“ zur Verfügung.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 223, bei der Gemeinde Barßel, Theodor-Klinker-Platz, 26676 Barßel, Zimmer 19/20 und beim Landkreis Ammerland, Untere Wasserbehörde, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Zimmer 264, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Werden gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert. Dieser Termin wird vorher den Einwendungsführern schriftlich mitgeteilt. Werden jedoch mehr als 50 Einwendungen erhoben, können die Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung zu dem Erörterungstermin geladen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Erörterungstermin auch bei Ausbleiben des Einwendungsführers über dessen Einwendungen entschieden werden kann. 

Die Entscheidung über die Einwendungen kann ebenfalls durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen erforderlich sind. Durch die Einsichtnahme entstehende Kosten können nicht erstattet werden.